Die Eigenstromerzeugung beziehungsweise die Eigenstromverwendung ist inzwischen auch ein Megathema für die TGA/SHK-Branche. Ob Photovoltaik- oder KWKAnlage – ohne die eigene Nutzung des selbsterzeugten Stroms steht das Negativergebnis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits fest. Die staatliche Förderung über das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) und das KWK-Gesetz wurde so ausgerichtet, dass möglichst wenig von dem dezentral erzeugten Strom das öffentliche Netz erreicht und so die Erhöhung der garantierten Umlagen langsamer steigt.
Die staatliche Förderung der Eigenstromerzeugung ist keine neue Erfindung, nur die Ausweitung in den Kleinerzeugerbereich durch neue technische Möglichkeiten. Beispielsweise wurden im Jahr 2012 rund 10 % des gesamten deutschen Stromverbrauchs von Industrie und Gewerbe selbst erzeugt und waren von der EEG-Umlage sowie anderen Abgaben teilweise oder vollständig befreit. Zulasten der anderen Stromkunden. Als Bundesumweltminister Peter Altmaier im Januar 2012 mit seiner „Strompreis-Sicherung“ auf diesen Umstand hinwies, und „die zunehmende Entsolidarisierung bei der EEG-Umlage durch Eigenproduktion und -verbrauch“ stoppen wollte, war der Aufschrei groß.
Im Gebäudebereich wird die Eigenstromerzeugung fast zwangsläufig zunehmen. Das ab 2021 verbindlich umzusetzende Niedrigstenergiegebäude wird wohl (auch) eine Photovoltaik-Anlage haben. Weiterhin geht die Heizungsbranche davon aus, dass sie bis 2020 das Brennstoffzellen-Heizgerät ohne Förderung behaupten kann (Webcode 537188). Und die Klimatechnik-Industrie arbeitet bereits intensiv daran, ihre Lösungen mit PhotovoltaikAnlagen zu kombinieren. Die WärmepumpenAnbieter haben entsprechende Konzepte bereits im Angebot und das Interesse an Stromspeichern ist riesig. Da jede Eigenstromverwendung die Strommenge verkleinert, auf die die für viele Jahre zugesicherte EEG- und KWK-Vergütung nach heutigem Recht umgelegt werden kann, werden diese Trends die Strompreisspirale weiter anfachen. Das macht Eigenstromkonzepte noch attraktiver, gleichzeitig verliert die öffentliche Hand Einnahmen.
Mittelfristig wird Vater Staat also nichts anderes übrig bleiben, als die teilweise oder sogar vollständige Verabschiedung aus dem Umlagesystem zu stoppen. Das wird nicht bedeuten, dass der Eigenstromerzeugung und -nutzung ein Riegel vorgeschoben wird. Aber die Befreiung von Umlagen und Steuern auf Strom wird es wohl nicht mehr dauerhaft in der heutigen Höhe geben. Andererseits wird die Politik erst reagieren, wenn die Probleme mehr als offensichtlich werden. Dann aber vielleicht von heute auf morgen. Die TGA-Branche muss also rechtzeitig ihre Entwicklungsziele anpassen und darf sich nicht zu sehr von staatlicher Förderung abhängig machen.
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Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/
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