1996 war die Welt mit auskömmlichen Honoraren noch in Ordnung. Das unterstellt jedenfalls das Gutachten „Aktualisierungsbedarf zur Honorarstruktur der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“ im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Und würde man TGA-Planer fragen, sie würden dem wohl zustimmen. Für die Honorarempfehlung 2013 wurde in dem Gutachten ein einfacher, ingenieurmäßiger Ansatz verwendet: Der Honorarbedarf entsteht aus der Multiplikation von erforderlichem Stundensatz und erforderlichem Stundenaufwand.
Seit 1996 gibt es Entwicklungen, die den Stundensatz und den Stundenaufwand beeinflussen. Sie werden in dem ohne Anlagen 624 Seiten umfassenden Gutachten bei der Fachplanung mit vier Faktoren transparent berücksichtigt: Kosten der Ingenieurbüros, Rationalisierungseffekte, Mehr- und Minderaufwand sowie die Baukostenentwicklung.
Vielleicht war man bei den früheren HOAI-Novellen davon ausgegangen, dass sich die Einflüsse im Mittel über die Zeit gegenseitig kompensieren. Ein Trugschluss: Im Leistungsbild Technische Ausrüstung ergeben sich Veränderungen gegenüber den HOAI-2009-Tafelwerten zwischen –2,44 und +34,51 %. Anders ausgedrückt: In weiten Bereichen der TGA-Honorartafel haben die Planungsbüros seit 1996 ihre Leistungen mit schrumpfenden Honoraren erledigen müssen – wohlgemerkt: Rationalisierungseffekte sind bereits verrechnet.
In allen anderen HOAI-Leistungsbildern gibt es ähnliche Entwicklungen, manchmal mit geringeren Tafelwert-Korrekturfaktoren, manchmal mit deutlich höheren bis über 200 %. Mit der vom Bundeswirtschaftsministerium am 6. März 2013 den betroffenen Verkehrskreisen vorgelegten Referentenentwurf zur HOAI 2013 (noch nicht endgültig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, Webcode 399458) wurden neben der baufachlichen Überarbeitung der Leistungsbilder die Honorartafelwerte aus dem BMWi-Gutachten übernommen. Die jahrelang verordneten Dumpinghonorare würde dies korrigieren.
Der Referentenentwurf hat allerdings einen großen Makel: Die Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (Teile VI, X bis XIII in der HOAI 1996; nun Anlage 1 in der HOAI 2009) führt er nicht in den verbindlichen Teil zurück. Das hatte sich – trotz vieler Gutachten, geringen europarechtlichen Risiken und breiter Unterstützung aus den Bundesländern – schon angedeutet. Die Enttäuschung ist trotzdem groß. Der VBI hat bereits brancheneigene Honorarempfehlungen für ausgegliederte Planerleistungen angekündigt (Webcode 400596).
Wie der Referentenentwurf nun auf Basis der Anhörungen und Stellungnahmen bis zum Kabinettsbeschluss weiterentwickelt wird, ist mit Rückblick auf die letzten HOAI-Novellen nicht vorhersehbar. Auf dem momentanen Stand könnte es sogar sein, dass der Bundesrat ihm die Zustimmung verweigert. Klüger wäre es, ihn hier zu überarbeiten und ihm mit entsprechenden Maßgaben zuzustimmen. Dann muss sich die Bundesregierung entscheiden: Annahme der Änderungswünsche oder das Scheitern ihrer HOAI-Novelle wenige Wochen vor der Bundestagswahl. •
Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/
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