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Klimaschutzplan

Irrwege und Sackgassen

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD vereinbart: „In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte […] bis zum Zielwert von 80 bis 95 % [gegenüber 1990] im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan).“ In der ersten Dialogphase mit Bundesländern, Kommunen und Verbänden gingen fast 400 Maßnahmenvorschläge und -ideen ein, die vom Wuppertal Institut und ifeu konsolidiert wurden.

Nach den Rückmeldungen aus dem Delegiertengremium entstanden daraus 62 konsolidierte Maßnahmen mit ausformulierten Maßnahmenkurzbeschreibungen, die vom Öko-Institut mit den Vorschlägen aus dem parallel verlaufenden Bürgerbeteiligungsprozess zusammengeführt wurden. Danach gab es weitere Dialogrunden, die Maßnahmenkurzbeschreibungen wurden finalisiert und Empfehlungen der jeweiligen Zielgruppe an die Bundesregierung formuliert. Die Maßnahmensteckbriefe bilden so die Empfehlungen aller Beteiligten ab und machen sichtbar, welche Vorschläge von den Ländern, Kommunen, Verbänden sowie Bürgern in welchem Grad der Übereinstimmung empfohlen werden.

Nun wird daraus von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUB) der Klimaschutzplan 2050 erarbeitet. Ein Hausentwurf des BMUB wurde mittlerweile veröffentlicht, nachdem die erste Vorlage vom Kanzleramt „entschärft“ wurde. Beispiel: „Spätestens mit dem Jahr 2030 muss […] auf die Neuinstallation von Heizsystemen, die auf [der] Verbrennung fossiler Brennstoffe beruhen, verzichtet werden.“ Im aktuellen Entwurf steht nun: „Spätestens ab dem Jahr xxx [konkreter Wert wird im Rahmen der Ressortabstimmung … ermittelt] sollen erneuerbare Heizsysteme deutlich attraktiver als fossile sein.“

In der TGA-Branche war speziell diese Änderung für die einen eine Enttäuschung, für die anderen immer noch eine zu verhindernde Planwirtschaft. Jeder sieht seine Technologie oder seinen Energieträger nicht angemessen berücksichtigt, die Konkurrenz zu sehr bevorteilt oder zukünftige Optionen gefährdet, beispielsweise die Nutzung der Erdgas-Infrastruktur für den Transport CO2-neutral hergestellter Gase.

Stets wird mit dem Wohl (geringe Kosten) der Verbraucher und der Wirtschaft argumentiert. Denn die müssen letztendlich Handeln, um die Ziele zu verwirklichen. Doch als Gebäudeeigentümer oder -vermieter muss man sich schon heute fragen, ist eine Modernisierungsmaßnahme im Einklang mit dem Ziel oder ist es ein Sackgasse? Wer heute in ein Energiesystem investiert, das innerhalb seiner Nutzungsdauer durch weitere Modernisierungen mit einem viel niedrigeren Energiebedarf konfrontiert wird, beschreitet vielleicht einen Irrweg. Nur ein abgestimmter individueller Sanierungsfahrplan kann dies verhindern.

Wenn die „Planwirtschaft“ im Kleinen ein Muss ist, ist sie dann nicht auch als Entscheidungsgrundlage im Großen in gewissem Maße erforderlich bzw. förderlich? Welche Schritte würden folgen, wenn man tatsächlich 10 Mio. veraltete Heizkessel bis 2020 durch „moderne Erdgastechnik“ erneuert, wie es der DVGW vorschlägt? Ein Effekt wäre sofort messbar, aber die Verringerung des Energieverbrauchs bringt ein Gebäude nicht automatisch dichter an einen nahezu klimaneutralen Betrieb. Nur wenn man auf die Maßnahme kosteneffizient weiter aufbauen kann. Doch dafür braucht es heute verbindliche Antworten und nicht nur Technologieneutralität.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de