Große Freude hatte bereits der Entwurf des NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) in der Heizungs-, der Dämm- und der Fensterbranche ausgelöst. Denn ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. Am 3. Dezember 2014 hat sie das Bundeskabinett abgesegnet, am 11. Dezember 2014 wurde nach der Ministerpräsidentenkonferenz ein grundsätzlicher Konsens bezüglich finanzieller Anreize zur energetischen Gebäudesanierung verkündet. Das ist ein Meilenstein, denn zwei Jahre zuvor war ein entsprechender Gesetzesentwurf am Veto einiger Länder gescheitert, die sich finanziell nicht beteiligen wollten.
Will Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2020 noch erreichen, muss die Quote energetischer Gebäudemodernisierungen erhöht werden. Zwingen will man die Wähler nicht, sondern fördern. Darüber besteht breiter Konsens. So war es von der Bundesregierung klug, die Länder für den zweiten Anlauf frühzeitig in die Pflicht zu nehmen. Doch der momentane Friede um die Sache ist so lange in Gefahr, bis seine Finanzierung steht. Das soll eine Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen leisten.
In erster Linie richtet sich das bisher nur mit Eckpunkten umrissene Gesetz an selbst nutzende Wohngebäudeeigentümer, soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben und in dieser Zeit ein Gesamtvolumen (Verpflichtung) von rund 5 Mrd. Euro erreichen. Zwischen 10 und 25 % (Diskussionsstand) der abzugsfähigen Kosten für energetische Modernisierungen sollen über zehn Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Das klingt attraktiv, aber wenn man nachrechnet … Als Beispiel sollen die abzugsfähigen Kosten einer Heizungsmodernisierung 10 000 Euro betragen. Es könnten dann zwischen 1000 und 2500 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden – zehn Jahre lang 100 bis 250 Euro pro Jahr. Ob das Eigentümer mit Modernisierungsstau wirklich reizt? Hätten einmalig 1000 bis 2500 Euro nicht eine ganz andere Wirkung? Oder ist das zu sehr Abwrackprämie? Außerdem soll sich die Abzugsfähigkeit an äquivalenten KfW-Programmen orientieren, wodurch zusätzliche Kosten entstehen werden.
Wendet man den Blick vom Einzelnen auf die Idee, kommen noch größere Zweifel auf: Branchenegoistisch sei das gesamte Volumen nur für Heizungsmodernisierungen à 10 000 Euro vorgesehen. Dann könnte man in den nächsten fünf Jahren jährlich zwischen 1 Mio. und 400 000 Sanierung steuerlich fördern. Das „normale Modernisierungsvolumen“ lag in den letzten Jahren bei über 500 000 Wärmeerzeugern. Und das „normale Modernisierungsvolumen“ wird auch steuerlich abschreiben wollen, sodass dieser Mitnahmeeffekt bereits den Großteil des Budgets binden könnte. Und dann sind da ja auch noch die Gebäudedämmer und die Fensterbauer … Eierkuchen: Das Problem Sanierungsstau wird weiterhin verdrängt, mit dem bisherigen Rahmen kann es nicht gelöst werden. 5 Mrd. Euro sind dafür schlichtweg unzureichend.
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Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/