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Planung und Ausführung

Wenn Technik nicht begeistert …

… ist meistens schon im Vorfeld etwas gehörig schiefgelaufen. Oft liegt es daran, dass die Bedarfsplanung (Grundlagenermittlung) nur unzureichend geleistet wurde (siehe auch Seite 18) und der Bauherr eine Lösung „vorgesetzt bekommt“. Es kann auch daran liegen, dass eine Technik dem Markt hinterherhinkt. So etwas zeichnet sich gerade bei dezentralen Stromspeichern (siehe Seite 20) ab, da viele von ihnen das Sicherheitsbedürfnis der Käufer nicht erfüllen.

Mitunter wird auch eine etablierte Technik von „Jugendsünden“ eingeholt. Noch vor wenigen Jahren warben Bilder mit in Holzpellets spielenden Kindern für eine neue Lösung zur Wärmebereitstellung. Heute weiß man, dass Holzpellets (wie auch alle anderen Brennstoffe) grundsätzlich nicht ungefährlich sind. Dem Bericht in TGA 10-2013 „Eine vermeidbare Gefahr: Holzpellets emittieren Kohlenstoffmonoxid!“ (Webcode 555544) folgte im Juli 2014 eine Warnung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): „Nach experimentellen Untersuchungen können in der Raumluft von Pelletlagerräumen Konzen-trationen von bis zu einigen Tausend ppm Kohlenmonoxid auftreten, was zu tödlichen Vergiftungen führen kann.“

Die Branche hat zwar einiges zur Aufklärung getan, aber bis heute keine konsequente Empfehlung für Kohlenmonoxid(CO)-Warnmelder ausgesprochen. Noch auf den diesjährigen Frühjahresmessen wurden entsprechende Nachfragen der TGA-Redaktion belächelt. Laut BfR belegen die mitgeteilten Unfälle aber, dass Vorsichtsmaßnahmen – wie ein kurz-zeitiges Lüften von Pelletlagerstätten vor dem Betreten – nicht ausreichen, um die Gaskonzentration auf ein unschädliches Maß herabzusetzen. „Auch bloße Warnhinweise, die auf die Vergiftungsgefahr aufmerksam machen, genügen nicht. Lagerstätten für Holzpellets sollten aufgrund des inhärenten Gefahrenpotenzials durch geeignete Maßnahmen so ausgestattet sein, dass aus ihnen keine Gase in Wohn-, Arbeits- und sonstige Räume wie normale Kellerräume, in denen sich Menschen aufhalten, über-gehen können. Solche Maßnahmen sind zum Bei-spiel eine kontinuierliche Be- und Entlüftung der Lagerräume ins Freie und die Installation von CO-Meldern.“

Zwar steht grundsätzlich der Betreiber in der Verantwortung, trotzdem muss sich die Branche fragen, wie es sein kann, dass laut BfR viele Hausbesitzer und Betreiber von Holzpellet-Heizungen das mögliche Gefährdungspotenzial nicht kennen und warum Pelletlager offensichtlich vom Brennstofflieferanten gefüllt werden, obwohl sie nicht mit einer kontinuierlichen Be- und Entlüftung ausgestattet sind.

Auch andere Technologien sind von negativen Schlagzeilen betroffen: KWK-Anlagen (siehe Seite 56), Wärmepumpen-Feldtests … allgemeine vertragliche Pflichten werden missachtet (siehe Seite 57), der Hydraulische Abgleich häufiger „vergessen“ als durchgeführt und Energieeinsparversprechen häufig nicht erfüllt …

Technik muss begeistern, sonst wird sie nicht gekauft und weiterempfohlen – und das ist für eine Branche, die mit Technik ihr Geld verdient und immer stärker auf vorgezogene Modernisierungen setzt, fatal.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/

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