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TrinkwV/Legionellen

Noch gar nicht an die Konsequenz gedacht

Bis zum 31. Dezember 2013 müssen Vermieter von Wohngebäuden – mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung und Duschen in der Trinkwasser-Installation – ihrer gesetzlichen Pflicht zur systemischen Untersuchung des abgegebenen Wassers auf Legionellen erstmalig nachgekommen sein.

Insbesondere die Erstbeprobung ist eine Herausforderung, meistens müssen zunächst geeignete Probennahmestellen nachgerüstet werden. Dies wurde in einer ersten Bilanz zu den Legio­nellenuntersuchungen im Rahmen des „Frankfurter Abends“ am Vorabend der ISH 2013 von Techem, dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Immobilienunternehmen GAGFAH und dem SGS Institut Fresenius berichtet. Gleichzeitig wurde an die Betreiber appelliert, mit der Untersuchung nicht bis zum Fristablauf zu warten, weil es dann bei den Laborkapazitäten zu Engpässen kommen könnte.

Abwarten – oder sogar auf eine nochmalige Fristverlängerung zu spekulieren – kann zudem unter ungünstigen Umständen die Nutzer gefährden. Beinahe tägliche Berichte über Duschverbote aufgrund von Legionellenbefunden zeugen davon, dass die Untersuchungspflicht begründet ist. Offizielle Zahlen gibt es zwar noch nicht, nach unterschiedlichen Quellen werden aber in etwa jeder dritten Anlage Legionellen nachgewiesen, bei 10 bis 20 % wird der technische Maßnahmenwert überschritten. Dies muss der Betreiber dann unverzüglich dem Gesundheitsamt anzeigen, Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchführen, eine Gefährdungsanalyse erstellen, die Verbraucher informieren und die Maßnahmen durchführen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vertraut auf ein Zweiklang: Bei der Wasseraufbereitung und -verteilung müssen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser muss definierten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen entsprechen und die Grenzwerte für Indikatorparameter einhalten.

Doch die allgemein anerkannten Regeln der Technik haben ein Defizit. Sie setzen praxisfern voraus, dass die Anlagen stets bestimmungsgemäß betrieben werden. Leerstand, längere Urlaubsabwesenheit, Krankenhausaufenthalte und das Nichtbenutzen einzelner Entnahmestellen hebeln das (trotz entsprechender Regelungen) im Alltag aus: Bei der heute überwiegend anzutreffenden Installationstechnik kann dann das Wasser bereichsweise stagnieren und so eine Legionellenvermehrung mit Rückwirkungen auf weitere Bereiche begünstigen. Solche Zustände können praktisch auch unmittelbar nach einer negativen Beprobung auftreten und aufgrund des dreijährigen Untersuchungsintervalls lange unentdeckt bleiben.

Momentan liegt der Fokus auf den Legionellenuntersuchungen, über die Konsequenz(en) aus den ermittelten Ursachen nach einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts wird bisher vielerorts noch gar nicht nachgedacht. Dabei drängt sich eine Antwort schon seit Jahren auf: Nur eine Trinkwasserinstallation, die von den Nutzern unabhängig einen regelmäßigen Wasseraustausch gewährleistet, wird dauerhaft den Zielen der allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darum sollte man sie auch entsprechend weiterentwickeln.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/

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