Hervorragend gearbeitet und der Auftraggeber zahlt nicht: Das kennt jeder Planer. Aber welche rechtlichen Möglichkeiten haben Ingenieure und Architekten, angesichts des neuen zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Forderungssicherungsgesetzes, an ihr Honorar zu kommen? Wie sieht es künftig mit Abschlagszahlungen oder der Fälligkeit von Zahlungen aus? Diese und andere Fragen beantworten die Referenten des Praxisforums „Forderungsmanagement im Planungsbüro“, das der Verband Beratender Ingenieure VBI gemeinsam mit der UNITA Unternehmensberatung und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Baurecht am 3. Februar 2009 von 14.00 bis 18.00 Uhr in Essen anbietet. Die Teilnahmegebühr beträgt 75 Euro inkl. MwSt. Ein Programm- und Anmeldeflyer steht in der Rubrik „Seminare / Termine“ auf: