Das von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI stand erneut im Fokus der AHO-Herbsttagung am 6. Dezember 2018 in Berlin. Die neue Abteilungsleiterin für Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Ministerialdirektorin Christine Hammann, betonte, welch wichtige Funktion die HOAI, auch über die Vorgabe der Honorartafeln hinaus, für die Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität, für die Transparenz der Leistungen und damit auch zum Schutz der Verbraucher übernimmt. Hammann verwies auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, in dem die Bundesregierung zugesichert habe, sich für den Erhalt der HOAI einzusetzen, da die HOAI ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs ist. Die Ministerialdirektorin versicherte unter dem Beifall der ca. 130 Teilnehmer im Ludwig Erhard Haus, dass sich das BMI wie bisher mit aller Kraft für die Aufrechterhaltung des Leistungswettbewerbs, für faire Vergabe- und Vertragsbedingungen und damit für den Erhalt der für Deutschland typischen Struktur mit einer Vielzahl von mittelständischen Ingenieur- und Architekturbüros stark machen wird. In welchem Rahmen dies künftig möglich ist, wird allerdings vom Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) abhängen. Nach einer mündlichen Verhandlung Anfang November 2018 ist der nächste Schritt die Vorstellung der Schlussanträge des Generalanwalts, eines überparteilichen Gutachters. Dies wurde für den 30. Januar 2019 angekündigt. Das Gericht ist an das Votum des Generalanwaltes zwar nicht gebunden, laut Ministerialrat Thomas Henze, Leiter des Referats „Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), lässt sich aber aus den Schlussanträgen eine gewisse Tendenz ableiten. Mit einer Entscheidung ist dann drei bis sechs Monate später, also Mitte 2019, zu rechnen. Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr. Erich Rippert hob hervor, dass nicht die HOAI als Ganzes auf dem Prüfstand steht, sondern die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze. Er setzt weiter auf einen für die HOAI positiven Ausgang des Verfahrens, aber für den Fall der Fälle werde sich der AHO gemeinsam mit BAK und BIngK nachdrücklich dafür einsetzen, dass die HOAI als Regelwerk so weit wie möglich erhalten bleibt. www.aho.de
AHO