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Akquisitionen

Bundeskartellamt untersagt Fusion von Birco und ACO Gruppe

motorradcbr – stock.adobe.com

Das Bundeskartellamt hat am 14. Januar 2022 die Entscheidung bekannt gegeben, den geplanten Zusammenschluss der Birco GmbH und der ACO Gruppe nicht zu genehmigen.

Im Juli 2021 hatte die Birco GmbH, Baden-Baden, einen Vertrag mit der ACO Gruppe, Büdelsdorf, zum Verkauf von 100 % ihrer Anteile unterzeichnet. Mit einem Zusammenschluss wollten beide Unternehmen ihre Kompetenzen bündeln und gemeinsam ein noch breiteres Produktportfolio und individuellere Systemlösungen aus einer Hand anbieten. Dieses Vorhaben wurde zur Freigabe beim Bundeskartellamt angemeldet und im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens analysiert und bewertet.

Am 14. Januar 2022 hat das Bundeskartellamt die geplante Übernahme untersagt. Beide Unternehmen sind insbesondere im Bereich der Linienentwässerung – die Entwässerung von Oberflächen (z.B. Straßen, Plätze, private Grundstücksflächen, Gewerbeflächen), bei der das Wasser von Entwässerungsrinnen aufgenommen und abgeleitet wird – tätig.

„Marktbeherrschende Stellung abgewendet“

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit der Untersagung der Fusion von ACO und Birco wenden wir eine marktbeherrschende Stellung im Bereich von Entwässerungsrinnen ab. ACO ist bereits heute der führende Anbieter von Entwässerungsrinnen in Deutschland. Durch die Übernahme von Birco, der Nummer Drei des Marktes, würde das Unternehmen fast die Hälfte des Marktumsatzes auf sich vereinen.“

Das Marktvolumen im Bereich der Linienentwässerung in Deutschland betrug im Jahr 2020 laut Bundeskartellamt fast 200 Mio. Euro.

Mundt: „Für die Nachfrager, etwa beim privaten Hausbau, aber auch aus Gewerbe, Industrie und öffentlicher Hand, würde eine wichtige Ausweichalternative wegfallen. Zudem hätten es die deutlich kleineren Wettbewerber nach dem Zusammenschluss noch schwerer, bei Ausschreibungen berücksichtigt oder im Baustoffhandel auf Lager genommen zu werden. Unser Einschreiten stellt sicher, dass die Anbieter auch künftig im Wettbewerb nicht nachlassen können, z. B. bei Preisen und der Qualität.“

Bedauern bei Birco und ACO Gruppe

Operative Auswirkungen aus der Entscheidung erwarten beide Unternehmen nicht. Beide Unternehmen haben auch während des seit dem 30. Juni 2021 andauernden Prüfverfahrens ihr Geschäft wie gewohnt fortgeführt.

Frank Wagner, der geschäftsführende Gesellschafter der Birco: „Ich bedauere die Entscheidung des Bundeskartellamts sehr, es ändert aber nichts an der bedeutenden Marktstellung von Birco. Auch wenn ACO nicht der gewünschte strategische Partner wird, blicken wir nach einem erneut sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2021 auch weiterhin zuversichtlich in die Zukunft und bleiben der gewohnt zuverlässige Partner am Markt.“

Thomas Bendixen, Geschäftsführer der ACO Ahlmann SE & Co. KG: „Auch wir nehmen die Entscheidung der zuständigen Wettbewerbsbehörde mit Bedauern zur Kenntnis. Wir hatten uns ebenfalls auf den Zusammenschluss gefreut. Wir werden die Beschlussfassung in den kommenden Wochen sorgfältig prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.“ 

Der Beschluss des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Pressemitteilung des Bundeskartellamts

Der Artikel gehört zur TGA-Themenseite Akquisitionen