Es ist Aufgabe der Betreiber, zu prüfen und zu entscheiden, ob von ihnen betriebene Anlagen in den Anwendungsbereich der sogenannten Legionellenverordnung, die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV), fallen.
Das wirft im Einzelfall naturgemäß viele Fragen zum Anwendungsbereich, aber auch zu den Betriebsanforderungen sowie zu Informations- und Prüfpflichten auf.
Antworten bietet der erweiterte Auslegungsfragenkatalog der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI).
Die LAI ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und wurde 1964 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört die Erarbeitung von Auslegungshinweisen für die in der Praxis der Länder aufgetretenen Auslegungsfragen von bundesweit geltenden Vorschriften sowie die Erarbeitung von technischen Auslegungen, u. a. im Themenfeld Luftreinhaltung.
Der Veröffentlichung des Auslegungsfragenkatalogs der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) hat die LAI auf der 140. Sitzung am 22. und 23. September 2020 zugestimmt. Für den Vollzug der 42. BImSchV sind die Länder zuständig. ■