Moderne Scheitholzvergaserkessel und Kombiheizkessel für Scheitholz und Holzpellets zeichnen sich durch sehr geringe Feinstaub- und Treibhausgasemissionen aus. Die neue Marktübersicht der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gibt Planungshinweise und detaillierte Informationen zu den erhältlichen Modellen.
Im Vergleich zu anderen Wärmeerzeugern trägt das Heizen mit Scheitholz kaum zu zusätzlichen Treibhausgasemissionen bei. Moderne Scheitholzvergaserkessel punkten zudem mit hohen Wirkungsgraden, einem niedrigeren Holzverbrauch und sehr geringen Staubemissionen. Vor allem für Ein- und Mehrfamilienhäusern kann sich die Anschaffung eines Scheitholzvergaserkessels oder eines Scheitholz-Holzpellet-Kombiheizkessels lohnen. Die Entscheidung dafür erleichtert die von der FNR neu herausgegebene Marktübersicht, die technische Daten und Preise der aktuell verfügbaren Modelle vergleicht und wichtige Hinweise für die Planung und Modellauswahl bietet.
Die Anschaffung einer modernen Holz-Heizung ist oft auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft. Heizen mit regional anfallendem Energie- bzw. Brennholz im Scheitholzvergaserkessel ermöglicht langfristig stabile Kosten für die Wärmebereitstellung ohne die Preisschwankungen und Preissteigerungsraten, wie sie bei fossilen Brennstoffen zu verzeichnen und zu erwarten sind.
Die bei Scheitholzvergaserkesseln ohnehin erforderlichen Pufferspeicher bieten sich zudem dafür an, Solarenergie einzubinden und für die sommerliche Trinkwassererwärmung und die Heizungsunterstützung in Übergangszeiten zu nutzen. Hierdurch können – trotz höherer Anfangsinvestition – bedeutende wirtschaftliche und Umweltvorteile erreicht werden.
Förderung über das Marktanreizprogramm
Für Heizungssysteme mit Scheitholzvergaser- und Scheitholz-Pellet-Kombikesseln kann über das Marktanreizprogramm eine Förderung in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten, bei Bestandsgebäuden und Austausch einer alten Ölheizung in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten beantragt werden. Als förderfähig gelten neben den Anschaffungskosten der als förderfähig anerkannten Biomasseanlage auch die Kosten für „notwendige Umfeldmaßnahmen“, z. B. Planung, Pufferspeicher, Schornstein, Pumpen, Heizkörper, Installationsaufwand, Inbetriebnahme, Ausbau von Altanlagen etc.
Im Neubau werden innovative Scheitholzvergaserkessel und Scheitholz-Pellet-Kombikessel gefördert, die mit Brennwerttechnik oder mit einem sekundären Partikelabscheider (anerkannte elektrostatische oder filternde Abscheider bzw. Abgaswäscher, allgemein auch Feinstaubfilter genannt) ausgerüstet sind.
Informationen zur Förderung aus dem Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ stellt das für die Programmumsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit: www.bafa.de/ee ■