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Armacell

5-jährige Gewährleistung für Kälteanlagenbau

Armacell übernimmt ab sofort eine weitreichende Gewährleistung für seine Kälte- und Klimaprodukte. Der Dämmstoffhersteller hat dazu eine neue Haftungsübernahmevereinbarung mit dem Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachleute (VDKF) geschlossen. Damit bietet Armacell dem Kälteanlagenbauhandwerk jetzt eine über die gesetzliche Beschaffenheitsgarantie von zwei Jahren hinausgehende Gewährleistung von fünf Jahren. Die Vereinbarung gilt für den Dämmstoff AF/Armaflex und für vorisolierte Kupferrohrleitungen. Neben Armaflex Split und Duosplit wurden erstmals auch die PE-Produkte Tubolit Split und Duosplit in den Haftungsübernahmevertrag aufgenommen. Leistungs­berechtigt sind alle in der Handwerksrolle eingetragenen Kälteanlagenbauer bzw. Fachbetriebe, die ordentliches Mitglied des VDKF sind. Im Rahmen der neuen Gewährleistungsvereinbarung haftet Armacell nach eigenen Angaben für Schäden, die aus Fabrikations- oder Materialfehlern, Instruktionsmängeln sowie Abweichungen von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder schriftlich zugesicherten Eigenschaften der Produkte entstehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme der erbrachten Werkleistung, spätestens aber 30 Tage nach dem Abschluss der Installation.

https://www.armacell.com/en-GB