Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2020 das Gesetz zum Kohleausstieg auf den Weg gebracht (Download des Regierungsentwurfs). Damit soll das Ende der Stromproduktion aus Kohle in Deutschland bis spätestens 2038 geregelt werden. Artikel 6 des Gesetzesentwurfs sieht auch veränderte Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vor.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sieht hier große Hemmnisse für den Markt dezentraler KWK-Anlagen im Objektbereich. Insbesondere kritisiert der Verband die vorgesehene Begrenzung der jährlichen Förderung auf 3500 Vollbenutzungsstunden für KWK-Anlagen bis 50 kWel.
Diese Einschränkung beeinträchtige die Wirtschaftlichkeit dieser Technik massiv. Dr. Lother Breidenbach, Geschäftsführer Technik im BDH: „Um die Förderung vollständig zu erhalten, müssten solche Mini-KWK-Anlagen zukünftig mehr als 17 Jahre lang betrieben werden. Damit läge der Förderzeitraum über der durchschnittlichen Betriebsdauer der Anlagen.“
KWK-Strom für Wärmepumpe
Aus Sicht des BDH leisten dezentrale KWK-Anlagen bereits heute einen großen Beitrag zur Netzstabilisierung, da sie das gleiche Lastprofil wie elektrische Wärmepumpen durchlaufen. Der von Wärmepumpen benötigte Strom könne so zum Teil von KWK-Anlagen bereitgestellt werden. Dies sei besonders im Hinblick auf die angestrebten Ziele der Bundesregierung zur Sektorkopplung und dem damit verbundenen Ausbau der Wärmepumpentechnik im Wärmemarkt von großer Bedeutung. ■