Die Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2-Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat deshalb gemahnt, dass es auf alle Bürger ankomme, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden. Umso wichtiger seien während der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung. Ausnahmen gelten allerdings für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben.
Bisher sind laut BMU keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch sei dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Zum Schutz von Hausmeistern, Nachbarn in Mehrparteienhäusern und Mitarbeiter der Abfallentsorgung empfiehlt das BMU in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Ministerien der Bundesländer folgende Vorsichtsmaßnahmen.
Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:
● Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
● Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände, wie Taschentücher, werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
● Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, sodass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
● Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.
Diese Vorsichtsmaßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bundesländer haben sich auf ein vergleichbares Vorgehen verständigt, im Detail sind Abweichungen möglich. ■