Achtung: BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband haben am 3. August 2020 die aktualisierte und erweiterte Version 3 ihre Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ veröffentlicht. Zum Artikel.
Betreiber von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden in diesen Tagen oft mit der Frage konfrontiert, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übertragen werden kann. Nach aktuellem Kenntnisstand werden Coronaviren durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Eine Übertragung von Coronaviren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen kann deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband) haben jetzt auf Basis des aktuellen Kenntnisstands die gemeinsame Empfehlung Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie herausgegeben. Grundsätzlich wird empfohlen, Räume mit einem möglichst hohen Außenluftanteil zu lüften. Daher ergeben sich u.a. folgende Empfehlungen für den Betrieb der Lüftungs- bzw. Klimaanlagen:
● RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abschalten; Außenluftvolumenströme nicht reduzieren, sondern möglichst erhöhen.
● Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren.
● Betriebszeiten der Anlagen gegebenenfalls vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern.
● Überströmung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nach Möglichkeit minimieren.
● Wenn möglich, Filter mit höherem Abscheidegrad verwenden.
● Relative Luftfeuchtigkeit nicht unter 35 % sinken lassen, möglichst über 40 % halten.
● Wartung der Anlagen sicherstellen und Leckagen minimieren.
Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind nur im jeweiligen einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.
Der BTGA hat zusammen mit figawa und ZVSHK auch eine gemeinsame Verbändeempfehlung zur Erhaltung der Trinkwassergüte im Falle von Betriebsstilllegungen und Quarantäne als Hilfestellung in der aktuellen Ausnahmesituation erarbeitet. ■