Die Länder wollen den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen erhöhen. Mit einer am 14. Februar 2014 gefassten Entschließung (Bundesratsdrucksache 795-13(B)) haben sie die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig verbindliche Regelungen für derartige Anlagen vorzulegen. Diese sollen zum Beispiel die Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung, aber auch zur Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen enthalten. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass sich in diesen Anlagen bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden können. Dies sei zum Beispiel bei der Legionellenepidemie in Warstein mit drei Toten und 165 Erkrankten Ende 2013 der Fall gewesen, bei der ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher gelte. Die Zahl der in Deutschland installierten Verdunstungskühlanlagen ist unbekannt, aber wenn man alle Anlagen, von den großen Kraftwerkskühltürmen bis hin zu kleinen Anlagen zusammennimmt, kann man von mehr als einer Million Anlagen ausgehen. Verdunstungskühlanlagen dieser Art unterliegen bislang keiner Meldepflicht. Nur Großanlagen sind gut erkennbar; die vielen Klein- und Kleinstanlagen sind unscheinbar und nur auffindbar, wenn man weiß, wo man suchen muss. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Suche nach der Quelle, wenn es zu Legionelleninfektionen kommt. Dies sollen nun die vom Bundesrat geforderten immissionsschutzrechtlichen Regelungen ändern. Im Rahmen eines VDI-Expertenforums „Legionellen in der Luft – Maßnahmen zur Risikominderung“ am 28. Mai 2014 im Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn, liefern Fachleute aktuelles Wissen zu folgenden Fragen: Wie findet man die Quellen von Legionelleninfektionen? Welche Verantwortung hat der Betreiber? Wie sieht der hygienisch einwandfreie – risikominimale – Betrieb aus? Welche Konsequenzen sind aus den aktuellen Erkenntnissen zu ziehen? http://www.bundesrat.de http://www.vdi.de/legionellen