Caverion hat sich mit dem Bundeskartellamt in einer seit 2014 untersuchten Kartellangelegenheit geeinigt. Die Untersuchungen durch die Behörde richteten sich gegen mehrere Unternehmen, die technische Gebäudedienstleistungen in Deutschland erbringen. Die Caverion Deutschland GmbH, bzw. ihre Vorgängerunternehmen, waren zwischen 2005 bis 2013 mit mehreren Unternehmen an wettbewerbsverzerrenden Geschäftspraktiken beteiligt. Dafür verhängt das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von maximal 40,8 Mio. Euro gegen die Caverion Deutschland GmbH. Wie das Unternehmen mitteilt, werde die exakte Höhe der Geldbuße zu gegebener Zeit durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Die Geldbuße werde im Jahr 2018 als Aufwand verbucht und unmittelbar nach Erlass der Entscheidung gezahlt werden. „Die Untersuchung ist für uns abgeschlossen und die Unsicherheit in dieser Angelegenheit beendet. Wir haben das Bundeskartellamt von Beginn an und vollumfänglich bei der Ermittlung unterstützt. Wir freuen uns, dass eine Einigung erzielt werden konnte“, sagt Werner Kühn, CEO der Caverion Deutschland GmbH. Daneben habe Caverion massive Anstrengungen unternommen, Vorfälle wie diese künftig zu vermeiden. So hat das Unternehmen verbindliche Schulungen zu Verhaltensrichtlinien für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt und Freigabe- und Kontrollprozesse deutlich geschärft. „Wir zeigen Null Toleranz gegenüber Verhalten, das gegen unsere Richtlinien, Wettbewerbsbestimmungen oder sonstiges geltendes Recht verstößt“, so Kühn. www.caverion.de