Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes erhöht Transparenz in der gesamten HFKW-Lieferkette und ermöglicht es Behörden und Käufern, die Legalität der Produkte nachzuvollziehen.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes – Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen vom 03. Juni 2021, veröffentlicht im BGBl I 2021 vom 09. Juni 2021 Seite 1479, tritt am 01. August 2021 in Kraft. Es bedeutet eine Anerkennung der Notwendigkeit strengerer Maßnahmen und Kontrollen. Zudem soll damit nun jeder Käufer von HFKW überprüfen können, ob diese legal in die EU eingeführt wurden. Außerdem werden die zuständigen Behörden ermächtigt, die Verwendung von HFKW zu verbieten, die gegen die Quotenregelung verstoßen. Die Änderungen ermöglichen nicht nur mehr Vertrauen aufseiten der Käufer von HFKW in Deutschland, sondern auch, dass die Vollzugsbehörden die Herkunft der Produkte im Besitz von Unternehmen genauer prüfen können.
Illegaler Handel mit HFKW schadet Erreichung der EU-Klimaziele
In den letzten Jahren hat sich in der EU ein florierender Schwarzmarkt für HFKW-Kältemittel entwickelt. Die Gase, die häufig in Kühl- und Klimaanlagen verwendet werden, unterliegen einem Quotensystem, mit dem ihr Verbrauch, im Hinblick auf ihr Treibhauspotenzial, bis 2030 um 79 % reduziert werden soll1 (F-Gase-Phase-down). Die uneinheitliche Durchsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten in Verbindung mit mangelndem Wissen und Verständnis über den HFKW-Schmuggel hat Kriminellen die Möglichkeit eröffnet, das Quotensystem zu umgehen und HFKW illegal in die EU zu importieren. Der HFKW-Schmuggel schadet den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der EU-Klimaziele und untergräbt die Einführung von alternativen Lösungen mit niedrigerem Treibhauspotenzial.
Chemikaliengesetzänderung tritt am 1. August 2021 in Kraft
Sobald F-Gase in die EU importiert wurden, ist es bislang unmöglich zu überprüfen, ob sie unter die Quote fallen oder nicht. Entlang der Wertschöpfungskette gab es kaum Möglichkeiten, um zu erkennen, welche Produkte legal sind. Ab dem 01. August wird die Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes diejenigen, die in Deutschland HFKW verkaufen, gesetzlich dazu verpflichten, dem Käufer die entsprechende Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, an welcher Stelle der Wertschöpfungskette sie sich befinden. Die Dokumentation wird es den Behörden und Käufern ermöglichen, festzustellen, ob innerhalb der Quote gehandelt wurde.
EFCTC-Sprecher Felix Flohr: „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne und ein gutes Beispiel für andere Mitgliedsstaaten, wie man effektive neue Maßnahmen einführt, die die EU-F-Gase-Verordnung umsetzen und den illegalen Handel mit HFKW verhindern. Das Gesetz wird dazu beitragen, Licht in die Legalität von Produkten zu bringen, die weiter unten in der Lieferkette gehandelt werden, und so einen blinden Fleck aufdecken, der von kriminellen Organisationen ausgenutzt wurde.“
„Wir sehen immer häufiger, dass nationale Behörden Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzmarktes ergreifen, und wir fordern andere Mitgliedstaaten dringend auf, dem zu folgen. Eine europaweit harmonisierte Durchsetzung der F-Gase-Verordnung stellt sicher, dass dieser lukrative Handel nicht einfach in andere Länder verlagert wird.“
Maßnahmen gegen illegalen HFKW-Handel in der EU
Deutschland ist nicht der einzige Staat, der strengere Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen HFKW-Handels ergreift. Ein breiteres Bewusstsein für das Problem hat zu weiteren Maßnahmen in der gesamten EU geführt. So kann die italienische Regierung nun bei Verstößen gegen die F-Gas-Verordnung Geldstrafen von bis zu 100 000 Euro verhängen. Außerdem wird erwartet, dass ein gemeinsamer Ministerialerlass in Griechenland noch in diesem Jahr härtere zivil- und strafrechtliche Ahndungen verhängen wird.
Felix Flohr fügte hinzu: „Während die Europäische Kommission an der Überarbeitung der F-Gas-Verordnung arbeitet, sollten die von Deutschland unternommenen Schritte als Best Practice betrachtet werden, wenn es darum geht, die Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften zu verbessern. Die Überarbeitung der F-Gas-Verordnung bietet die Gelegenheit, wirksame Schritte im Kampf gegen den illegalen Handel mit HFKW zu unternehmen und die bestehende Verordnung besser durchzusetzen.“
Verdächtige Handlungen beim EFCTC anonym melden
Eine strenge Durchsetzung und politische Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten sind im Kampf gegen den illegalen HFKW-Handel von entscheidender Bedeutung; aber auch die Wachsamkeit der Akteure entlang der Wertschöpfungskette für Kältemittel spielt eine Schlüsselrolle. Als Teil der Lösung dieses Problems betreibt der EFCTC eine anonyme „Action Line“, die in 14 Sprachen verfügbar ist, um den Kampf gegen den illegalen Handel zu unterstützen. Jeder kann verdächtige Handlungen an die Action Line melden, die die Informationen prüft und an die Vollzugsbehörden weiterleitet.
Der EFCTC lädt außerdem alle an der HFKW-Wertschöpfungskette beteiligten Akteure ein, sich einer entsprechenden Selbstverpflichtung anzuschließen, die zu gemeinsamen Aktionen zur Abschaffung des Schwarzmarktes aufruft. Diese „Initiative Ehrenwort“ steht sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen offen und ermutigt alle Parteien, zusammenzuarbeiten und ihren Teil beizutragen.