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Energieberatung

80 % Zuschuss für EBW

Zum 1. Februar 2020 ist eine Überarbeitung der vom BAFA administrierten „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in Kraft getreten. Bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wurde damit der Zuschuss von bisher 60 auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben, mit einem Höchstsatz von 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten (bisher 1100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens 10 % selbst tragen. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Anträge müssen vor Beginn der Beratung durch antragsberechtigte Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes beim BAFA gestellt werden. www.bafa.de/ebw

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