Als Zeichen der Solidarität mit den Flutopfern bietet E.on seinen Kunden in den Hochwassergebieten eine pauschale Erstattung der Stromkosten für Trocknungsgeräte an.
Um Folgeschäden vorzubeugen, ist in von Hochwasser betroffenen Gebäuden nach der Wasser- und Schlammbeseitigung eine Trocknung der Bausubstanz wichtig. In der Regel werden dazu strombetriebene Trocknungsgeräte eingesetzt.
„Wir wollen den Betroffenen die Stromkosten für Entwässerungspumpen und Trocknungsgeräte pauschal in Höhe von 200 Euro je betroffener Wohnung erstatten“, sagt Filip Thon, Vorsitzender Geschäftsführer der E.on Energie Deutschland GmbH. „Dieser Betrag deckt den durchschnittlichen Mehrverbrauch für diese stromintensiven Geräte ab.“
Betroffene Privatkunden von E.on in Deutschland können sich mit einer Hochwasser-Bescheinigung der zuständigen Kommune an E.on wenden. Die Hilfszahlung wird E.on-Kunden im Rahmen der nächsten Jahresendabrechnung erstattet. ■
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