Löschwasseranlagen dürfen in der Regel nicht mehr direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden, darauf hat GEP Industrie Systeme hingewiesen. Bestehende Anlagen seien ohne Ausnahmeregel umzurüsten. Ein Bestandsschutz könne nicht reklamiert werden. Erst im Herbst letzten Jahres hatte der Normenausschuss Wasserwesen NAW 4.7 klargestellt, dass aus trinkwasserhygienischer Sicht Löschwasseranlagen ausschließlich durch Freien Auslauf (Trennstation mittelbar) oder Nass-Trocken-Stationen abzusichern sind. Direktanschluss-Stationen, Systemtrenner oder Rohrunterbrecher sind auch in Sonderfällen nicht für die Absicherung von Löschwasseranlagen zulässig. Die für derartige Sicherheitsarmaturen vergebenen DVGW-Prüfzeichen, soweit nicht bereits abgelaufen, bezögen sich nicht auf die Absicherung von Löschwasseranlagen.
GEP Industrie Systeme