Ein Anfang April gestartetes Sonder-Förderprogramm der Bundesregierung belohnt u.a. Vorhaben an Wohngebäuden zur „Optimierung der Wärmeverteilung“ (KfW-Programm 431), die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen worden sind. Gefördert werden insbesondere die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378 (Heizungs-Check), die Ermittlung der Sollgrößen der Anlage, Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inklusive des Hydraulischen Abgleichs nach DIN EN 14336 sowie die Verbesserung der Regelungstechnik inklusive des Hydraulischen Abgleichs, Planen und Einstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen. Gefördert werden auch der Einbau von Hocheffizienzumwälz- und/oder -zirkulationspumpen (Effizienzklasse A), Strangdifferenzdruckreglern und der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Thermostatventile. Der Zuschuss beträgt 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Liegen die Kosten unter 400 Euro, beträgt der Zuschuss 100 Euro. Bei Kosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden.