Die Dichtigkeit von Luftleitungen ist nach DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen“ bei der Ermittlung des Luftvolumenstromes zu berücksichtigen. Mangelnde Luftdichtigkeit bewirkt Leckagen, die verschiedene Auswirkungen haben können und stets zu Mehrkosten führen. Nach der letzten Ausgabe der DIN EN 13779, darf der Verlust bei einer Messung nicht mehr als 2 % betragen. Die Luftdichtheitsklasse A wird auch nach VDI 3803 nicht mehr empfohlen und die Klasse B als allgemeine Mindestanforderung festgelegt. In vielen Fällen wird sogar die Luftdichtheitsklasse C als Mindestklasse empfohlen. Die Anforderung Luftdichtheitsklasse B wird vermehrt in Leistungsverzeichnissen ausgeschrieben und durch Dichtheitsprüfungen auf der Baustelle kontrolliert und dokumentiert. Die LBG GmbH definiert nun die Luftdichtheitsklasse B als Produktionsstandard in ihrer Kanalproduktion. Ab dem 1. Januar 2013 werden standardmäßig eckige Luftleitungen und Formteile in Luftdichtheitsklasse B hergestellt. http://www.lbg-gmbh.de