Die Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) nach den Förderkriterien des Marktanreizprogramms (MAP) wird jetzt mit einem zusätzlichen Bonus von 750 Euro gefördert, wenn ein bisher betriebener Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit den Brennstoffen Öl oder Gas ausgetauscht wird. Dieser Bonus gilt für Anträge, die ab dem 24. Oktober 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen. Diese Änderung des Marktanreizprogramms gilt allerdings nicht für gewerbliche und freiberufliche Antragsteller. Weiterhin gilt im MAP auch der Zuschuss von 105 Euro pro m2 installierter Bruttokollektorfläche für Solaranlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (Basisförderung). Die Antragstellung erfolgt wie bisher über das vereinfachte Förderverfahren beim BAFA. Der Antrag auf Förderung ist innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage einzureichen. Die Förderung ist bis zum 30. Juni 2008 befristet. Maßgeblich ist der Tag des Antragseinganges der vollständigen Antragsunterlagen (Antrag und alle geforderten Nachweise) beim BAFA. Die Antragstellung kann mit einem Onlineformular oder durch Verwendung eines speziellen Antragsformulars erfolgen. Hintergrund: 2007 ist die Nachfrage nach neuen Heizungsanlagen in den ersten neun Monaten um 24 % gesunken. Weil bisher bei 19 % der Kesselmodernisierungen gleichzeitig eine thermische Solaranlage installiert wurde und 80 % der Investitionsfälle bei solarthermischen Anlagen mit dem Austausch veralteter Heizkessel gekoppelt sind, ist auch der Markt für solarthermische Anlagen mit –31 % deutlich rückläufig. 2006 wurden rund 150000 thermische Solaranlagen installiert, 45 % davon zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung.
Marktanreizprogramm