Das Bundeskabinett hat am 17. Juni 2020 die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesregierung (Long Term Renovation Strategy – LTRS) beschlossen. Sie ist ein Instrument zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und nach EU-Recht vorgeschrieben.
Die LTRS beinhaltet einen Fahrplan, wie für den nationalen Gebäudebereich die Energie- und Klimaziele erreicht werden können und benennt hierzu Maßnahmen, um Anreize zur energetischen Sanierung des nationalen Gebäudebestands zu setzen und zwar sowohl für den Bestand an privaten und öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir müssen vor allem bei der Sanierung des Gebäudebestands schneller vorankommen. Hierzu definiert die Renovierungsstrategie einen klaren Fahrplan mit Indikatoren und Meilensteine, an denen wir uns messen lassen können und müssen.“
Gemäß EU-Vorgaben ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, der EU-Kommission eine nationale Renovierungsstrategie zu übermitteln. Die Strategien der Mitgliedstaaten dienen der EU-Kommission als Grundlage für die im Rahmen des europäischen Green Deals angekündigte Renovierungswelle. ■