Der Befall der Wasserleitungen einer Immobilie durch Legionellen ist stets sehr ernst zu nehmen, denn dadurch können gefährliche Krankheiten entstehen. Allerdings führt das Auftreten dieser Bakterien nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht automatisch zur Mietminderung.
Der Fall: In zwei Wohnungen eines Mietshauses wurden Legionellen festgestellt – und zwar in einer Konzentration von über 100 KbE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml. Vom amtlichen Grenzwert 1000 KbE war das noch weit entfernt, trotzdem machten die Bewohner einer nicht von den Untersuchungen betroffenen Nachbarwohnung eine 25%ige Mietminderung geltend. Die Vermieterin weigerte sich, dem zu entsprechen.
(Amtsgericht Langen, Aktenzeichen 55 C 72/23)
Das Urteil: Das Amtsgericht sah keine Veranlassung, den Mietern die Minderung zuzugestehen. Weder sei ihre Wohnung nachweislich betroffen, noch könne man bei einer solch starken Unterschreitung des Grenzwerts überhaupt daran denken, dies zu gewähren. ■
Quelle: LBS / jv
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