Spektakuläre Luftkanalbrände zwangen die Verantwortlichen zum Handeln: In Großküchen, beispielsweise in Krankenhäusern, müssen die Fettabscheider über thermisch kritischen Geräten fortan auf Flammendurchschlag geprüft sein. Nicht nur über dem Herdblock, sondern auch im Garbereich. Das fordert DIN 18869-5 (August 2007) und unterscheidet zwei Bauformen von Fettabscheidern: Bauart A (auf Flammendurchschlag geprüft) und Bauart B (nicht geprüft). Letztere taugen nur für die Speisenvorbereitung, das Speiselager und die Spülküche. Wie können Küchenplaner und -betreiber, die beide mit in der Haftung sind, die DIN-Konformität erkennen? Sie sollten unbedingt auf das entsprechende DIN-Prüfzeichen achten. „Fehlt das Prüfzeichen, ist der Fettabscheider allenfalls flammenhemmend und eben nicht auf Flammendurchschlag geprüft“ betont Marcus Auer, Entwicklungsleiter bei der Herstellfirma Rentschler Reven. Das schwäbische Unternehmen richtete unlängst gemeinsam mit dem TÜV Süd einen Prüfstand für Fettabscheider ein.