Ein Küchenbrand hätte am Pfingstsonntag beinahe das Insel-Hotel in Heilbronn abgefackelt. Über den Abluftkanal fraß sich ein Fettbrand von einem Warmhaltegerät bis ins Dachgeschoss. Sachschaden: rund 300000 Euro. Der Brandfall unterstreicht, wie wichtig moderne Fettabscheider sind, die Fettemissionen in den Luftkanal minimieren und obendrein flammendurchschlagfest sind. Wie Lüftungsspezialist Reven, Sersheim, mitteilt, wissen viele Küchenbetreiber und oft auch die Fachplaner immer noch nicht, dass die Fettabscheider oberhalb thermischer Geräte auf Flammendurchschlag geprüft sein müssen. Nicht nur über einer Friteuse, sondern auch im Garbereich und beim Frontcooking. Das fordert DIN 18869-5 und unterscheidet zwei Bauformen an Fettabscheidern: Bauart A (auf Flammendurchschlag geprüft) und Bauart B (nicht geprüft). Letztere dürfen nur noch in Nebenbereichen (z.B. Speisenausgabe und -lagerung) eingesetzt werden. Planer, Kücheneinrichter und -betreiber stehen im Brandfall in der persönlichen Haftung, betont Reven. Sie sollten daher unbedingt auf das entsprechende DIN-Prüfzeichen achten und sich das Prüfzeugnis von ihrem Lieferanten aushändigen lassen. Denn die Betriebshaftpflicht kommt bei Verstößen gegen geforderte Sicherheitsregeln nicht auf. Auch eine Feuerlöschautomatik hätte den Brand in Heilbronn vermeiden können. Entsprechende Systeme haben eine Schmelzlotsicherung, die bei Feuerausbruch den Löschvorgang selbsttätig auslöst. Solche Einrichtungen sind nachrüstbar.
https://blog.reven.de/index.php/2016/06/30/kuechenplaner-aufgepasst/