haben eine Haftungsübernahmevereinbarung abgeschlossen. Sie sichert den Mitgliedern der BHKS-Organisation bei Produktmängeln vertraglich geregelte Ersatzansprüche des Herstellers zu. Unter die seit dem 1. Mai 2010 geltende Vereinbarung fallen alle von Seppelfricke gelieferten und mit dem Firmenzeichen gekennzeichneten Produkte.
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