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VBI

Exportgarantien für Dienstleistungen

Seit Januar 2010 stellt die Bundesregierung eine speziell auf den Dienstleistungssektor zugeschnittene Absicherungsvariante der Exportkreditgarantie zur Verfügung. Die neue „Leistungsdeckung“ schützt deutsche Dienstleister im internationalen Geschäft vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Dies betrifft beispielsweise Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren oder Leistungen aus Agenturtätigkeit, Beratung, Schulung oder Service. Zuvor hat der Verband Beratender Ingenieure VBI zweieinhalb Jahre mit Euler Hermes verhandelt und deutlich machen können, dass im Export von qualitativ hochwertigen Ingenieurdienstleistungen ein enormes Potenzial für die deutsche Exportwirtschaft liegt. Die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) bieten Schutz vor Zahlungsausfällen für kurz-, ­mittel- und langfristige Exportkreditforderungen. Insbesondere für den Mittelstand ist das Instrument von entscheidender Bedeutung. Wegen der Gestaltung der Bedingungen waren die Euler-Hermes-­Deckungen aber praktisch kaum für Ingenieurunternehmen und andere Dienstleister zugänglich. Der VBI konnte nun bei der Ausgestaltung der Antragsformulare und bei der Ausformulierung der auf den Dienstleistungsexport ausgerichteten Bedingungen wichtige Hinweise geben. Nun können grundsätzlich alle Arten von Leistungsgeschäften, unabhängig von Auftragswert und Ort der Leistungserbringung, abgesichert werden. Entscheidend ist, dass das Ergebnis des Wertschöpfungsprozesses auslandswirksam ist. Nähere Informationen zu Auslandsgarantien („Leistungsdeckung“) sowie die Antragsformulare enthält:

https://www.agaportal.de/ https://www.vbi.de/