Es ist ein schwieriger Spagat, den die Schornsteinfeger zurzeit hinbekommen müssen. Sie sind gehalten, die empfohlenen Hygienemaßnahmen bezüglich des Infektionsschutzes einzuhalten, müssen aber auf der anderen Seite ihren Pflichten nachkommen.
Wie viele andere Handwerker führen Schornsteinfeger in der Zeit mit Kontakt-Beschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus wichtige Tätigkeiten durch. Die erforderlichen Schornsteinfegertätigkeiten dienen zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit der öffentlichen Gefahrenabwehr und dürfen deshalb auch nicht ausgesetzt oder beliebig verschoben werden.
Im März 2020 haben die zuständigen Behörden angeordnet, dass Schornsteinfeger unter Beachtung der Hygienevorschriften weiterhin ihrer Arbeit nachkommen sollen bzw. müssen.
Dies wird vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) unterstützt. Bestimmte Aufgaben könnten im Rahmen der Fristen zwar verschoben werden, wenn es aus Sicht der Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung der Landesbehörden. Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes Verschieben ist dem Schornsteinfeger aber untersagt: Denn Schornsteinfegerarbeiten sind systemrelevant. Die Tätigkeiten des Schornsteinfegers zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungs- und Abgasanlagen dienen dem Schutz von Leib und Leben und müssen deshalb unabdingbar in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchgeführt werden. ■