Das neue Schornsteinfegergesetz ist beschlossene Sache. Es soll ab Dezember 2008 in Kraft treten. Im Hinblick auf den bevorstehenden freien Wettbewerb wird den Schornsteinfegern allerdings eine Übergangsfrist bis 2013 eingeräumt. In diesen vier Jahren wollen sich die Betriebe Zusatzqualifikationen für neue Leistungen aneignen. Mögliche Zukunftsfelder für sein Handwerk sieht Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), in mehreren Bereichen wie: energetische Beratung, hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen, Brandschutztechnik, Projektierung von Abgasanlagen, Reinigung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen, Prüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen, Installation und Wartung von Feuerlöschern, Rauchmeldern und Rußpartikelfiltern sowie der Analyse bei Schimmelpilzbefall.