Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben eine gemeinsame Verbändevereinbarung unterzeichnet. Sie regelt die fachlichen Anforderungen an Schornsteinfeger und SHK-Handwerker, um Tätigkeiten des anderen Gewerks anbieten zu können. In der Verbändevereinbarung haben sich die Zentralfachverbände auf die aus ihrer Sicht notwendigen fachlichen Qualifikationsanforderungen geeinigt, welche sie für eine wechselseitige Rolleneintragung für Teiltätigkeiten nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HWO) jeweils für maßgeblich halten. In Zukunft können Schornsteinfegermeister teilweise Tätigkeiten des SHK-Handwerks und umgekehrt SHK-Meisterbetriebe bestimmte Tätigkeiten eines Schornsteinfegers anbieten. Die Verbändevereinbarung enthält Leitlinien für die Handwerkskammern, in denen die Anforderungen an Schulungsstätten, Dozenten und an die erforderlichen Sachkundenachweise festgeschrieben sind. Hintergrund ist die Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens. Laut dem neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) wird ab 2013 das Nebentätigkeitsverbot weiter gelockert, das Kehrmonopol wird in bestehender Form aufgehoben. Wichtige Sicherungsaufgaben wie vorbeugender Brandschutz im Rahmen der Feuerstättenschau und bauliche Abnahmen überträgt der Staat aber weiterhin an einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für ein bestimmtes Gebiet. Dieser Bezirk wird alle sieben Jahre neu vergeben.
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