Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und seine Landesverbände haben an Bund und Länder appelliert, den notwendigen Kurswechsel bei der Umsetzung der EU-Bauprodukteregelung einzuleiten. Der eindringliche Aufruf fand im Schulterschluss mit weiteren Verbänden aus der Wertschöpfungskette rund um Planen, Bauen und Betreiben statt. Bleibt die längst überfällige Kurskorrektur aus, drohe der Kollaps des nationalen Bauproduktemarkts – und die Bauwerkssicherheit bliebe auf der Strecke. Zur aktuellen Lage: Bauprodukte unterliegen der Bauprodukteverordnung – einer europäischen verbindlichen juristischen Vorgabe zur Regelung des freien Warenverkehrs in der EU. Allerdings erfüllen die auf dieser Basis genormten Bauprodukte nur unvollständig die in Deutschland bestehenden bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauprodukte. Fehlende Aussagen, etwa zum Brandverhalten von Wärmedämmstoffen oder zur Hygiene von Bauprodukten in Kontakt mit Trinkwasser sind hier nur zwei Beispiele. Bund und Länder haben diese unzulängliche Situation trotz erheblicher Kritik aus der Wirtschaft jahrelang toleriert und stattdessen die bestehenden Lücken allein national durch den Staat und dessen Bauaufsicht nachgeregelt (Landesbauordnung und Bauregellistenverfahren). Jedoch hat im Oktober 2014 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Bauregellisten-Verfahren die geltenden Binnenmarktregeln verletzt. Statt nationaler Sonderregeln hätten die harmonisierten europäischen Regeln (hEN) mithilfe der vorgesehenen Korrekturverfahren an die Anforderungen angepasst werden müssen, was Deutschland trotz eindringlicher Hinweise aus der Wirtschaft unterlassen hat. Bund und Länder zeigen sich seitdem unwillig und unfähig, einen verlässlichen bauordnungsrechtlichen Rahmen zu formulieren, der die Baubeteiligten insgesamt in ihrem Handeln unterstützt. Stattdessen wird an Produkthersteller appelliert, freiwillig die bisher vom Staat geforderten Verwendbarkeitsnachweise zu führen. Von Privatverbrauchern, Bauherren, Architekten, Planungsingenieuren und insbesondere von Handwerksunternehmen wird erwartet, die Verantwortung für die Auswahl zulässig verwendbarer Bauprodukte zu übernehmen – ohne dass tatsächlich sichergestellt ist, dass die Kriterien für eine bauaufsichtliche Abnahme des fertigen Bauwerks feststehen. Damit wird die bisherige bauordnungsrechtliche Prämisse vorbeugender Gefahrenabwehr aufgegeben, die sichere und umweltverträgliche Verwendbarkeit von Bauprodukten durch den Staat abschließend und für alle Beteiligten transparent zu regeln. ZVSHK und SHK-Landesfachverbände haben die politischen Entscheider in Bund und Ländern mit einem 5-Punkte-Plan aufgefordert, einen Kurswechsel einzuleiten. www.zvshk.de
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