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Berlin / F-Gase

BReg will gegen illegalen Handel mit F-Gasen vorgehen

Über das Chemikaliengesetz will die Bundesregierung die Instrumente gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) verschärfen.

Bis 2030 wollen die EU-Mitgliedsstaaten den Einsatz teilhalogenierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) um rund 80 % gegenüber 2015 auf ein neu in den Verkehr gebrachtes (potenzielles) CO2-Äquivalent von 35 Mio. t/a senken. Allerdings konnten die bisher im Zusammenhang mit der F-Gase-Verordnung etablierten Regelungen den illegalen Handel mit den sogenannten F-Gasen nicht vollends verhindern.

Erwerb und Verkauf illegal eingeführter HFKW wird verboten

Nun hat die Bundesregierung eine Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen. Das Gesetz muss allerdings noch im Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Dann ist es künftig in Deutschland verboten, illegal in die EU eingeführte HFKW zu erwerben oder weiterzuverkaufen.

Um die Kontrolle durch Behörden und Marktteilnehmer zu erleichtern, müssen Informationen über Hersteller und Importeure von HFKW sowie Angaben über die Legalität der eingeführten Ware in der Lieferkette weitergegeben werden. F-Gase werden als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen und als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen sowie als Feuerlöschmittel eingesetzt.

Der Handel und die Verwendung von F-Gasen wird seit 2015 über die die F-Gase-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 517/2014) geregelt. Bislang wurde jedoch die Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen erschwert, weil die Quotenpflicht aus der F-Gase-Verordnung nur für die Hersteller und Importeure gilt, die die betreffenden Gase erstmals auf den Markt bringen.

Dokumentationspflicht für sämtliche Akteure in der Lieferkette

Nachgeschaltete Händler und Verbraucher der F-Gase werden nach EU-Recht hingegen nicht erfasst. Sie müssen laut EU-Recht auch nicht nachweisen, dass ihre Ware legal auf dem EU-Markt angeboten wurde. Der Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes erweitert die EU-Vorgaben um nationale Vorschriften:

Künftig müssen in Deutschland sämtliche Akteure in der Lieferkette dokumentieren, dass die Gase mit einer von der EU-Kommission vergebenen Quote auf den europäischen Markt gebracht worden sind. Die neuen Dokumentationspflichten sollen es den Vollzugsbehörden der Länder erleichtern, die Einhaltung der EU-weiten sowie der ergänzenden nationalen Verbote zu überwachen. Darüber hinaus sollen sie allen Akteuren in der Lieferkette bei Erwerb und Abgabe von Produkten aus F-Gasen ein hohes Maß an Rechtssicherheit geben.

Ob die neuen Regelungen über das nationale Chemikaliengesetz die insgesamt vom F-Gase-Phase-down erhoffte Wirkung entfalten, bleibt abzuwarten. Denn ohne entsprechende EU-weit geltende Regelungen wird sich eventuell nur der offensichtlich sehr lukrative Handel in andere Länder der EU verlagern. ■

Siehe auch:
BEG will Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln
2019: Deutlich weniger FKW / HFKW neu eingesetzt
Sind Klimaanlagen wirklich Klimakiller?
F-Gase-Phase-down: Die Branche agiert zu langsam
2019 große Mengen Kältemittel illegal in EU importiert


So funktioniert der F-Gase-Phase-down

Seit 2015 muss jedes Unternehmen, das HFKW in die EU einführen möchte, über eine ausreichende Quote verfügen. Außerhalb der EU ansässige Unternehmen müssen für die Beantragung von Quoten einen Alleinvertreter in der EU bevollmächtigen. Von der Mengenbeschränkung und Quotierung erfasst sind HFKW in Gebinden sowie Füllmengen in importierten Geräten. Einige Anwendungen sind ausgenommen, beispielsweise die Verwendung von HFKW als Ausgangsstoff.

Klassische Treibhausgase wie CO2 werden meist als unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt, zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe. HFKW hingegen werden gezielt produziert und eingesetzt. Allerdings sind diese Gase aufgrund ihres hohen Treibhausgaspotenzials bei einer Freisetzung besonders klimaschädlich. Deshalb soll bis 2030 das CO2-Äquivalent der Verkaufsmenge von 2015 auf 21 % sinken.

Die jährlich in der EU zur Verfügung stehende Gesamtmenge an HFKW wird dazu schrittweise reduziert (F-Gase-Phase-down) und jährlich zwischen den Quoteninhabern in der EU aufgeteilt. Es gibt also kein eigenes Kontingent für einzelne Mitgliedstaaten oder einzelne Anwendungen. Durch die künstliche Verknappung steigt der Preis für HFKW in der EU und der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen, beispielsweise natürliche Kältemittel wird attraktiver.