Die Länder haben am 17. September 2021 Pläne der Bundesregierung gebilligt, über die 1. BImSchV mit höheren Schornsteinen die Luftschadstoffkonzentration am Boden zu verringern.
Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt (Entwurf der Bundesregierung der Ersten Verordnung zur Änderung der 1. BImSchV). Gesetzgeberisches Ziel ist es, im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen zu verringern.
Austrittsöffnungen müssen höher liegen
Die Abgase sollen durch höhere Schornsteine direkt in die freie Luftströmung abgegeben werden, damit sie sich in dicht besiedelten Gebieten nicht zwischen Häusern ansammeln und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen.
Die Austrittsöffnung neu errichteter Schornsteine von Festbrennstofffeuerungen muss demnach künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein außerdem um mindestens 40 cm überragen. Die neue Verordnung soll gewährleisten, dass die Schornsteinöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liegt – also dem Bereich, in dem Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können und in der Luft verbleiben.
Im Vorfeld der Bundesrats-Abstimmung hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die neuen Regeln für höhere Schornsteine als Scheinlösung kritisiert. Die Bundesregierung sollte Luftschadstoffe vermeiden statt verdünnen.
Hier veranschaulicht TGA Fachplaner die neuen Schornsteinregeln mit Grafiken.
Verordnung gilt nur für neue Anlagen
Betroffen sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von weniger als einem 1 MW Feuerungswärmeleistung, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet werden. Für Bestandsanlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in Betrieb sind, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.
Von der Vorschrift betroffen sind zentrale Heizkessel für Festbrennstoffe, beispielsweise Pellet-Heizkessel und Hackgut-Heizkessel, sowie Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kaminöfen, die als Zusatzheizung vorrangig den Aufstellraum beheizen. In Deutschland werden jährlich rund 4000 neue Festbrennstoff-Heizkessel in Neubauten und 70 000 neue Einzelraumfeuerungsanlagen installiert.
Mit der Zustimmung des Bundesrat kann die Verordnung nun verkündet und am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, in Kraft treten. Voraussichtlich werden die neuen Vorschriften für Schornsteine somit ab Anfang 2022 gelten.
Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat vor allem, dass es die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen versäumt hat, die Bezüge auf DIN- und DIN-EN-Normen, VDI-Richtlinien sowie europäische Rechtsnormen an den aktuellen Stand anzupassen. Er fordert die Bundesregierung auf, dies schnellstmöglich nachzuholen, um die Verordnung vollzugstauglich zu machen. ■
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