Auf den Berliner Energietage 2021 hat das baden-württembergische Umweltministerium für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetztes geworben.
Dass das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezogen auf seine Klimaschutzwirkung nicht zukunftstauglich ist, ist allgemein bekannt. Trotzdem haben es Bundestag und Bundesrat beschlossen und darin festgelegt, dass die Anforderungen an neue und zu errichtende Gebäude erst 2023 überprüft werden.
Mit den üblichen Zyklen beim Energieeinsparrecht für den Gebäudebereich würde dies bedeuten, dass noch viele Jahre Gebäude mit Standards errichtet und saniert werden, die ohne Sanierung 2050 nicht klimaneutral sind. Von der Vorlage des ersten GEG-Entwurfs bis zum Inkrafttreten des GEG haben zwei Bundesregierungen insgesamt 1379 Tage (45 Monate) benötigt.
Vielleicht geht es diesmal schneller, auch vor dem Hintergrund des am 29. April 2021 verkündeten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz. Fast zeitgleich haben im Rahmen der Berliner Energietage das baden-württembergische Umweltministerium und ein von ihm beauftragtes Projekt-Konsortium „Ideen für ein neues und zukunftsfähiges Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ einem breiten Fachpublikum vorgestellt.
„Wir brauchen umgehend ein GEG 2.0“
Helmfried Meinel, Amtschef des baden-württembergischen Umweltministeriums: „Schon lange fordern wir vom Bund bessere gesetzliche Regelungen für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor – wir brauchen umgehend ein GEG 2.0.“ Förderprogramme seien wichtig. Aber weder sie noch das aktuelle GEG reichen aus, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen.
„Wir müssen jetzt handeln! Häuser, die aktuell gebaut oder saniert werden, stehen auch noch in dreißig Jahren. Wenn wir also bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand anstreben, dann müssen wir es jetzt richtig und mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben angehen. Ansonsten verschwenden wir viel Geld für Baumaßnahmen, die wir in den kommenden Jahrzehnten noch einmal anpacken müssen.“
Eckpunkte für ein GEG 2.0
Welche Elemente ein grundlegend neues und zukunftsfähiges Gebäudeenergiegesetz enthalten muss, um bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, haben das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, das Energie Effizienz Institut und das Architekturbüro Schulze Darup gemeinsam im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet. Dabei schlägt das Konsortium unter anderem folgende Punkte vor:
● einen langfristigen und wirksamen CO2-Mindestpreis als wichtige Rahmenbedingung,
● Förderung von Eigentümer und Eigentümerinnen auch für gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen (Grundsatz „Fordern und Fördern“),
● hohe Mindeststandards für Neubauten, die deutlich über das aktuelle Niveau hinausgehen und dem Ziel der Klimaneutralität entsprechen, und
● ambitionierte Anforderungen an Bestandgebäude mit vorgegebenen Klimaklassen, die stufenweise verpflichtend erreicht werden müssen.
Die Punkte stammen aus dem Entwurf des Projekts, dass bis Mitte 2021 mit der Vorlage eines Berichts abgeschlossen werden soll. Weitere Informationen hat das ifeu-Institut hier veröffentlicht (Acht Forderungen für ein erfolgreiches Gebäudegesetz).
GEG muss an Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden
Meinel: „Ein wirksames Gebäudeenergiegesetz muss so konzipiert sein, dass wir unsere Klimaschutzziele damit erreichen können. Das heißt, Treibhausgasemissionen müssen die neue Größe werden, nach der sich zukünftige Maßnahmen ausrichten. Gleichzeitig brauchen wir ein sozial gerechtes sowie robustes und transparentes Regelwerk. Die heute vorgestellten Vorschläge sind wichtige Impulse für eine Diskussion über ein GEG 2.0, das wir endlich angehen müssen.“ ■