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Planungsbüro

Umsatzsteuerrückumstellung: Welchen Satz wofür?

Ab Januar gilt wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 %. Planungsbüros müssen dabei einige wichtige Bedingungen beachten. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) hat für Planer nützliche Praxistipps zur korrekten Abrechnung zusammengestellt. Sie beantworten folgende Fragen:

● Welche Umsätze sind von der Steuersatzerhöhung betroffen?

● Können Teilleistungen eines Planungsvertrages zum 31. Dezember 2020 mit dem Steuersatz von 16 % schlussgerechnet werden?

● Resultieren aus der Verzögerung der Fertigstellung eines Bauvorhabens über den 31. Dezember 2020 hinaus Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Planer hinsichtlich der erhöhten Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021?

● Gibt es Besonderheiten bei Verträgen mit der öffentlichen Hand?

● Was ist zu beachten, wenn bis zum 31. Dezember 2020 Angebote abgegeben bzw. Verträge abgeschlossen werden, deren Leistung erst nach der Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % erbracht werden?

● Wie ist mit Vorauszahlungen und Anzahlungen umzugehen?

Link zu den VBI-Praxis-Tipps. ■