Durch Leckagen (speziell bei Zuluft) geht aufbereitete Luft nutzlos verloren und kann sogar die thermische Last in den Räumen, in denen die Leckagen auftreten, erhöhen. Außerdem können u.U. die geplanten Anlagenzustände in den versorgten Räumen nicht erreicht werden, weil am Bestimmungsort entsprechende Luftmengen fehlen. Somit ist es zwingend notwendig, korrekt abgedichtete Luftleitungen einzubauen. Nach DIN EN 13779 (Lüftung von Nichtwohngebäuden) wird eine Luftdichtheitsklasse B als Mindestklasse gefordert. Aus Gründen der Energieeffizienz ist jedoch eine Luftdichtheitsklasse C anzustreben. Um alle Kriterien erfolgreich erfüllen zu können, stellt LBG nun Luftleitungen und Formteile in den Luftdichtheitsklasse A bis C nach DIN EN 1507 her. Dafür wurden zahlreiche Tests und eine Umstellung der Produktion durchgeführt. In erfolgreich abgeschlossenen Dichtheitsprüfungen konnten die Luftdichtheitsklassen sicher nachgewiesen werden.
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