Richtig eingesetzt sind UV-Reinigungssysteme zur Behandlung der Küchenabluft sehr wirkungsvoll. Ihr Prinzip: Durch kurzwellige Strahlung entsteht aus Luftsauerstoff Ozon, das die Fettaerosole zersetzt. Im Idealfall bleibt das Abluft-Kanalsystem weitgehend sauber und fettfrei. Kombiniert mit wirksamen Fettabscheidern kann ein Abluftsystem damit höchsten Anforderungen genügen – bei geringeren Reinigungskosten, weniger Gerüchen und reduzierten Brandlasten.
Ein zusätzliches Plus: Die so gereinigte Küchenabluft kann auch für den Betrieb von Wärmerückgewinnungsanlagen genutzt werden, wie sie die Energieeinsparverordnung unter Umständen fordert. Gefährlich wird es, wenn UV-Strahlen oder das Ozon in den Arbeitsbereich gelangen.
Schutz vor UV-Strahlung
Auf jeden Fall müssen alle betroffenen Bauteile des Abluftsystems der aggressiven UV-Strahlung dauerhaft standhalten. Grundsätzlich sollten laut BGN Systeme bevorzugt werden, bei denen die UV-Strahler baulich lichtdicht von den Fettabscheidern entkoppelt sind. Sind die UV-Röhren dagegen unmittelbar hinter den Fettabscheidern angebracht, darf nie blaues Licht durchdringen. Ist im Arbeitsbereich blaues Licht erkennbar, sind die Fettabscheider für die UV-Anwendung nicht geeignet. Außerdem muss technisch sichergestellt sein, dass die UV-Strahler nicht betrieben werden können, wenn die Fettabscheider zur Reinigung ausgebaut werden.
Ozonaustritt verhindern
Im regulären Betrieb entsteht das Ozon in der Abzugshaube hinter den Fettabscheidern. Das ist ungefährlich, wenn alle Lüftungskanäle dicht sind und der Ventilator läuft. Keinesfalls aber darf die ozonhaltige Luft durch Leckagen oder einen Lüftungskurzschluss im Freien (Wiederansaugen der Fortluft) in die Zuluft gelangen oder an anderen Stellen zu Ozonbelastungen führen. Sollte der Lüftungsventilator ausfallen, müssen die UV-Strahler automatisch abschalten.
Bei Weitem nicht alle Anlagen, die von unterschiedlichen Herstellern angeboten werden, entsprechen laut BGN den Anforderungen der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes. Umfassend beschrieben sind diese Anforderungen in DIN EN 16282-8:2017 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung (Teil 8)“. Die BGN empfiehlt inzwischen ihren Mitgliedsunternehmen, sich bei der Anschaffung einer UV-Anlage bestätigen zu lassen, dass sie den Anforderungen dieser Norm entspricht. ■