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Wohnungslüftung

Lüftungskonzepte mit Fensterfalz-Lüftern

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  • Laut Energieeinsparverordnung sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Gemäß DIN 1946-6 muss nachgewiesen werden, dass der Luftwechsel zum Feuchteschutz unabhängig vom Nutzer gewährleistet wird.
  • Die Feuchteschutzlüftung lässt sich als Querlüftung über Fensterfalz-Lüfter gewährleisten. Die als Außenluftdurchlass konstruierten Elemente können auch nachträglich in bestehende Fenster integriert werden und bei der Schachtlüftung und bei ventilatorgestützten Abluftkonzepten für die Außenluftnachströmung eingesetzt werden.

Bei Neubau und Modernisierung kommt der Lüftungstechnik eine Schlüsselrolle für einen hohen Wohnkomfort und die Vermeidung von Schimmelpilzproblemen zu. Stellten früher „natürliche“ Undichtigkeiten (insbesondere im Fensterbereich) in der Gebäudehülle, gegebenenfalls zusammen mit Lüftungsschächten, den Luftwechsel zum Feuchteschutz weitgehend „automatisch“ sicher, muss er heute – aufgrund der aus energetischen Erwägungen weitgehend luftdicht auszuführenden Gebäudehülle – planerisch und konzeptionell organisiert werden.

Bauverordnungen und lüftungstechnische Normen wurden darauf abgestimmt. Und die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass sich die involvierten Branchen auf die Herausforderungen rund um die Wohnungslüftung eingestellt haben; teilweise mit sehr aufwendigen Konzepten. Doch auch sehr einfach gehaltene Fenstersysteme Abb. 2, die auch mit anderen Lüftungslösungen kombinierbar sind, werden zunehmend als Standardlösung eingesetzt.

Feuchteschutz als Mindestanforderung

Allerdings führen die komplexen Anforderungen bei der Wohnungslüftung und der erforderliche Mindestluftwechsel nach Energieeinsparverordnung (EnEV) und DIN bis heute zu Verunsicherungen. Die zentrale Mindestanforderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6 [1] stellt auf die nutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung beim Neubau und wesentlichen Modernisierungen ab (diesbezüglich wurde kürzlich auch das Beiblatt 2 „Lüftungskonzept“ veröffentlicht, siehe Webcode 542150). EnEV 2009 fordert in § 6 „Dichtheit, Mindestluftwechsel“, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist und dass der zum Zwecke der Gesundheit […] erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. „Sichergestellt“ lässt sich zumindest für vermietete Gebäude mit „nutzerunabhängig“ übersetzen.

„Zur nutzerunabhängigen Einhaltung der Feuchteschutzlüftung bzw. der Lüftung von Wohnungen generell werden nach derzeitigem Stand auch mit der nächsten Novellierung der EnEV 2013/14 keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sein. Allerdings lässt der Begriff‚ bedarfsgeführte Lüftung‘ Raum für Interpretationen und wird gegenwärtig intensiv diskutiert“, berichtet Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartmann Geschäftsführer vom ITG (Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH).

Weder die EnEV 2009 noch der Entwurf zur EnEV-Novelle (Webcode 542662) enthalten eine Festlegung zu einer bestimmten Lüftungsart (mechanische oder freie Lüftung). Auch bei der Auslegung der Wohnungslüftung nach DIN 1946-6 stehen neben der Lüftungswirksamkeit und der Energieeffizienz der zu planenden lüftungstechnischen Maßnahmen die Aspekte der Raumlufthygiene in Form einer nutzerunabhängigen Einhaltung der Feuchteschutzlüftung im Vordergrund. Wobei angrenzendes Regelwerk zu berücksichtigen ist, was die umfängliche Beachtung aller Anforderungen für Planer und Handwerker mitunter zur komplexen Herausforderung macht.

Planungsdetails auf dem Prüfstand

Um bessere Planungssicherheit zu erhalten, beobachtet Hartmann seit Jahren die Anstrengungen, nachvollziehbare und eindeutige Normen auch im EnEV-Kontext zu schaffen und technische Neuerungen einzubringen. Da gegenüber dem Bestand bereits bei alltäglichen Erneuerungsmaßnahmen (insbesondere beim Austausch von Fenstern) durch DIN 1946-6 zusätzliche Lüftungsmaßnahmen gefordert sein können, wäre eine flächendeckende Anwendung aus seiner Sicht zu begrüßen. „Bisher noch recht stiefmütterlich behandelt, erkennen Planer und Architekten nun zunehmend den Bedarf an Qualifikation und praxisgerechter Ausbildung. Will sich ein Planer oder Architekt bei der Auftragsausführung auf der (technisch, aber auch juristisch) sicheren Seite befinden, sollte er die Auslegung nach DIN 1946-6 im Vertrag festhalten. Die Einhaltung der mit dem Feuchteschutz motivierten Mindestanforderungen sollte nutzerunabhängig mit der Annahme geschlossener Fenster projektiert werden“, rät Hartmann.

Obwohl das Thema Wohnungslüftung nicht neu ist, existieren bei den Verantwortlichkeiten und der Umsetzung der Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 bei den beteiligten Gewerken und Planern Unsicherheiten. „In zahlreichen Projektgesprächen mit Architekten und Planern müssen wir immer wieder auf die Tatsache hinweisen, dass im Sinne des Bautenschutzes als Mindestluftwechsel zumindest die nutzungsunabhängige Feuchteschutzlüftung bei geschlossenem Fenster gesichert sein muss“, bestätigt Innoperform-Geschäftsführer Achim Kockler.

Auch der Verband Fenster + Fassade (VFF) weist in seinem erst vor einem Jahr veröffentlichten Merkblatt ES.05 in Kapitel 6.5 auf die Verantwortung der Planer hin: „Das Erstellen eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 liegt in der Verantwortung der mit einem Neubau-, Umbau- oder Modernisierungsprojekt befassten Architekten, Planungsbüros oder TGA-Ingenieure.“ Laut Merkblatt ist durch den Fachplaner eine optimale Anpassung des Lüftungskonzeptes an das Gebäude unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte zu garantieren. Dem Planer obliege außerdem die Einbeziehung aller anderen beteiligten Gewerke in die Umsetzung der in einem Pflichtenheft beschriebenen Maßnahmen, die von der planenden Stelle überwacht und koordiniert werden müssen. „Anders sieht die Situation nur aus, wenn der Fensterhersteller die Planungsleistung explizit übernimmt. Dann ist er auch für das Lüftungskonzept verantwortlich“, bekräftigt Frank Koos, Technischer Leiter des VFF. „Der Luftaustausch darf dabei nicht unkontrolliert erfolgen, sondern ist stets planerisch zu dimensionieren.“

Nennlüftung kritisch hinterfragen

Die Nennlüftung ist die Bezugsgröße für den gesamten erforderlichen Luftwechsel bei Anwesenheit der Wohnungsnutzer. Die Pflicht der nutzerunabhängigen Lüftung gemäß DIN 1946-6 bezieht sich allerdings nur auf einen Teil dieser Gesamtluftmenge – die Feuchteschutzlüftung. Diese kann beispielsweise über Fensterfalz-Lüfter sichergestellt und nachgewiesen werden. Die restliche Luftmenge kann prinzipiell (und normkonform) durch Fensteröffnen realisiert werden.

Wenn die Fensterlüftung den Bewohnern aus Komfortgründen abgenommen werden soll, kann ein ventilatorgestütztes Lüftungskonzept im Sinne der DIN 1946-6 umgesetzt werden. Hierbei wird die lüftungstechnische Maßnahme auf Nennlüftung ausgelegt. Da hierbei in mehreren Räumen Abluft abzuführen ist und in der Wohnung große Luftmengen in Bewegung gesetzt werden, sollte ein solches Konzept immer kritisch hinterfragt und mit den Zielen der Bauherrn abgestimmt werden.

Ablufttechnik, die aus anderen Gründen eingesetzt wird, beispielsweise zur Entlüftung innenliegender Bäder und WCs, erfordert nicht die Auslegung auf Nennlüftung, sondern die Luftmengen werden durch DIN 18017-3 [2] vorgegeben. Eine oft realisierte Variante ist hierbei der Betrieb der Badabluft auf einer Grundlast, die mindestens der Feuchteschutzlüftung entspricht. Lässt man die Frischluft über Außenluftdurchlässe (beispielsweise Fensterfalz-Lüfter) so aus den übrigen Räumen nachströmen, dass eine gleichmäßige Durchströmung der Wohnung erfolgt, gilt damit auch DIN 1946-6 als erfüllt. Entscheidet man sich gegen eine permanente Grundlast im Bad, ist die restliche Wohnung für die Zeiten ohne Betrieb des Abluftventilators zumindest auf die Lüftung zum Feuchteschutz auszulegen. Dazu ist zu überprüfen, ob die zur Nachströmung geplante Anzahl an Außenluftdurchlässen auch für die Querlüftung ausreicht oder erhöht werden muss.

Lüftungskonzepte in der Praxis

Mit über 4 Mio. „Lüftungsfenstern“ für Kunststoff- und Holzausführungen in den letzten zehn Jahren ist die mechanische vollautomatische Zwangslüftung mit dem Fensterlüfter Regel-air Abb. 3 (Generalvertrieb durch Innoperform) eine feste Größe am Markt. Durch ihre Konstruktion als Außenluftdurchlässe können die Anforderungen der DIN 1946-6 kostengünstig realisiert werden. Oft erfolgt ihr Einsatz auch nachträglich, um Feuchte- oder Geruchsprobleme zu eliminieren. Da der Regel-air rein mechanisch nach dem Druck-Sog-Prinzip arbeitet und die Regelklappen bei zu hohen Druckdifferenzen automatisch den Luftstrom reduzieren Abb. 4, werden Zugerscheinungen vermieden.

Die einfachste Variante ist der Einsatz in der Querlüftung unter Ausnutzung der natürlichen Druckdifferenzen an der Außenseite des Gebäudes. Über die luv-seitigen Fensterlüfter wird frische Luft nach innen geleitet und über die lee-seitigen Fensterlüfter kann die Luft nach außen abströmen. Über mittlere Differenzdrücke werden in der Lüftungsnorm je nach Lage und Art der Wohnung Annahmen getroffen.

Bei der Schachtlüftung oder bei ventilatorgestützten Abluftkonzepten werden die Fensterlüfter als Nachströmelemente eingesetzt und liefern die notwendige Zuluft für die jeweilige Ablufteinrichtung. Die gängigste Lüftervariante – der Regel-airFFL – ist ein Fenster-Falzlüfter, der im Blendrahmen des Fensters befestigt wird und selbstregulierend arbeitet. Er kann direkt ab Werk eingebaut oder mit geringem Aufwand in bestehende Holz- oder Kunststofffenster nachgerüstet werden und ist bei geschlossenem Fenster weder von außen noch von innen sichtbar.

Den Bedarf an qualifizierten und preisgünstigen Lüftungslösungen bestätigt auch Hartmut Kurz, Berlin, der als HLS-Planer in seinen Bauprojekten zunehmend Lüftungskonzepte mit Fensterfalz-Lüftern vorsieht. Aus Kostengründen und auch weil die Nutzer den über den Mindestluftwechsel hinausgehenden Lüftungsbedarf lieber über manuelles Öffnen der Fenster vornehmen wollen. Kurz: „Im Neubau ist es sinnvoll, schon die Projektplanung auf solche Anforderungen abzustimmen. So können die vorgeschriebene nutzerunabhängige Lüftung gewährleistet und gleichzeitig die Mindestanforderungen nach EnEV 2009 ohne zusätzliche Öffnungen in der Außenhülle erfüllt werden. Immer häufiger sind auch in Modernisierungsprojekten entsprechende Lüftungskonzepte erforderlich. Bei der Nachrüstung nutzen wir dann die Erfahrung der Kundenberater von Innoperform, um das System gemeinsam mit dem Fensterbauer anforderungsoptimiert zu integrieren. Bei einem Fensteraustausch baut der Fensterbauer die Systeme jedoch besser vorher ein.“

Mit der Ergänzung und konzeptionellen ­Integration eines Überschlags-Lüfters wird eine erweiterte Grund- und Bedarfslüftung, beispielsweise bei einem zeitweise erhöhten Feuchteanfall, stärkeren Geruchsbelastungen in der Wohnung oder auch erhöhtem Bedarf abgedeckt. Im Unterschied zu dem verdeckt eingebauten und automatisch auf Winddruck reagierenden Fensterfalz-Lüfter wird der zusätzliche Überschlags-Lüfter sichtbar montiert und über einen Schieber manuell ohne zusätzliches Öffnen des Fensters bedient.

Uwe Manzke, Freier Journalist, Berlin

Literatur

[1] DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, ­Anforderungen zur Bemessung, ­Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2009

[2] DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren. Berlin: Beuth Verlag, September 2009

[3] Forschungsprojekt gefördert vom BMBF: Volatile Organic Compound Indoor Discrimination Sensor; TV: Erprobung neuer Mikro-Nano-Sensoren und Realisierung ­applikationsspezifischer Betriebs- und Auswertekonzepte

Weitere Fachberichte zum Thema enthält das TGAdossier Wohnungslüftung: Webcode 729

Forschung zum Thema Wohnungslüftung

Bis April 2014 wollen Forscher der Universität des Saarlandes mit dem dreijährigen Forschungsprojekt VOC-IDS (Volatile Organic Compound Indoor Discrimination Sensor) [3] die steigenden Schadstoffbelastungen, vor allem mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), in den Innenräumen auf den Grund gehen. Diese sind gesundheitsschädlich und werden für das Sick Building Syndrom mit verantwortlich gemacht. Abhilfe sollen bessere und dynamisch reagierende Lüftungssysteme schaffen. Die Saarbrücker Messtechniker koordinieren dafür ein europaweites Forschungsprojekt, in dem preiswerte Sensorsysteme zum Identifizieren und Quantifizieren relevanter VOC entwickelt werden. Mit ihrer Hilfe sollen Gebäude mit hoher Energieeffizienz ausgewogen klimatisiert und durchlüftet werden.

Kontakt zum Anbieter

Innoperform

02694 Preititz

Telefon (03 59 32) 3 59 20

news@innoperform.de

https://www.regel-air.de/

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