Hauseigentümer können mit Handwerkerrechnungen Geld sparen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie rät Handwerksfirmen, auf ihren Rechnungen ausdrücklich auf diese Steuersparmöglichkeit hinzuweisen. Wichtig ist der Hinweis, was genau Hausbesitzer absetzen können, nämlich die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen. Absetzbar sind neben den reinen Lohn- und Arbeitskosten auch die Maschinenkosten und Anfahrten, nicht aber das verbaute Material. Deshalb müssen die Positionen in der Rechnung auch strikt getrennt aufgelistet werden. Damit der Auftraggeber die maximal 6000 Euro Lohnkosten pro Jahr auch von seiner Steuerschuld abziehen kann, braucht er außerdem eine ordentliche Rechnung, und diese muss per Überweisung bezahlt werden. Wichtig: Wer für Modernisierungsarbeiten Zuschüsse aus öffentlichen Quellen bekommt, der kann die Steuerersparnis nicht zusätzlich geltend machen. Es gilt: entweder Steuerersparnis oder Zuschuss. Unterdessen hat der Bundesrechnungshof empfohlen, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen abzuschaffen. Er begründet dies damit, dass in großem Umfang Leistungen gefördert werden, die ohnehin legal bezogen werden Webcode 305820.