Die öffentliche Hand vergibt Planungsleistungen häufig an einen Auftragnehmer, der mit der Generalplanung beauftragt wird und sämtliche Leistungen mit Fachingenieuren als eigenen Subunternehmern erbringt. Das wird in Zukunft so nicht mehr ohne weiteres funktionieren, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) erläutert. Das neue Vergaberecht sieht eine Stärkung mittelständischer Interessen vor. § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schreibt vor, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind. Damit verbunden ist die getrennte Vergabe nach Fachlosen. Generalplanerleistungen wird der öffentliche Auftraggeber deshalb in Zukunft nur noch ausschreiben dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Entsprechende Einwände im Vergabeverfahren sind deshalb möglich. Architekten und Ingenieure sollten ihre Interessen beachten und sich vom Baurechtler beraten lassen. http://www.arge-baurecht.com