Im Baugewerbe sind Skontovereinbarungen üblich, also die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu 5 % Skonto sind in der Baubranche durchaus üblich. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Und die Regelungen dazu müssen eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt sein, in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto in Abzug gebracht werden kann. Unbedingt einhalten sollten Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist. Relevant ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma, soweit nichts anderes vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann das bis zu drei Werktagen dauern. http://www.arge-baurecht.com