Mängel und Schäden werden am Bau meist akribisch dokumentiert, nicht aber Baudetails, die in Ordnung sind. Dabei ist das für den Bau betreuenden Planer genauso wichtig, so die Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (
ARGE Baurecht
) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn wenn Mängel auftreten, müssen immer auch die Objektüberwacher beweisen, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind und den Bau ordentlich überwacht haben. Das können sie zum Beispiel durch das Führen eines Bautagebuches (vgl. für TGA auch:
HOAI Anlage 14 (zu § 53 Abs1) Leistungsphase 8, c)
), in dem sie vor allem kritische Bauphasen in Text und Bild sorgsam dokumentieren. Hilfreich ist es auch, schwierige Baudetails zu dokumentieren, bevor sie überbaut werden. Dann kann der Objektüberwacher bei späteren Schäden schnell beweisen: Als er das Bauteil prüfte, war es in Ordnung. ■