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RECHT

Gerüstaufbau Hausratsversicherer melden

Sobald ein Gerüst ans Haus kommt, hat der Hausratversicherer daran ein besonderes Interesse. Versicherungsnehmer müssen ihm den Aufbau melden. Mit der Baumaßnahme kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Diebe haben es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen.“

Mieter sollten sofort ihren Versicherer verständigen, wenn sie von dem Gerüst erfahren. Hauseigentümer, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen, müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren. Auch Planer und Handwerker sollten ihre Auftraggeber unbedingt darauf hinweisen. Zwar entscheidet die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt. Lilo Blunck: „Aber melden sollten die Versicherungsnehmer den Vorgang dennoch – und vor allem rechtzeitig.“ ToR


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TGA-Dossier: Gerichtsurteile

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