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RECHT

Planer sollten keine Garantien abgeben

(c) seewhatmitchsee / iStock Editorial / Thinkstock - seewhatmitchsee / iStock Editorial / Thinkstock - © seewhatmitchsee / iStock Editorial / Thinkstock
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Planer müssen frühzeitig mit ihren Auftraggebern über Baukosten reden und finanzielle Grenzen, die sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren, strikt einhalten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht ( ARGE Baurecht ) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Die ARGE Baurecht warnt aber dringend davor, Garantien abzugeben: Architekten, Ingenieure und Fachplaner sollten sich nie auf eine „Kostengarantie“ einlassen, oder das Wort „Garantie“ auch nur in den Mund nehmen. Lassen sie sich dazu hinreißen, dann müssen sie später etwaige Kostenüberschreitungen aus eigener Tasche in voller Höhe zahlen. Der Bauherr bekommt mehr für sein Geld als ihm eigentlich zustünde, den Schaden hat der Planer: Die Berufshaftpflichtversicherung tritt dafür nicht ein. ■