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RECHT

Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt

Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Leitfaden zur Impressumspflicht von Internetseiten veröffentlicht. Er soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (Impressum) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten.

Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten - das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält.“

Inhalte des Leitfadens
Einleitend werden Sinn und Zweck des Impressums erläutert. Den Kern des Leitfadens (Erstellen einer Anbieterkennzeichnung) bilden Hinweise dazu, wann die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht, wann welche Angaben zu machen sind und wie die Anbieterkennzeichnung zu gestalten ist. Abgeschlossen wird der Leitfaden mit einem Hinweis auf Gütesiegel für den Online-Handel und auf die eCommerce-Verbindungsstelle.

Risiken vermeiden
Um das Abmahnrisiko zu minimieren rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen wird so weit wie möglich verzichtet. Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtszustand aus. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. ToR

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