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RECHT

Stundenleistungen penibel dokumentieren!

Planer werden in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Für besondere Leistungen, die nicht über die Honorartafeln der HOAI abgerechnet werden, vereinbaren Planer und Auftraggeber häufig eine Vergütung auf Stundenbasis. Bei der Abrechnung der Stunden kommt es oft zum Streit, so die Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer hat wann was gemacht


Damit Planer dabei nicht leer ausgehen, sollten sie bei der Abrechnung und Dokumentation ihrer Stunden einige Grundsätze beherzigen, sonst könnte der Auftraggeber später pauschal behaupten, sie hätten unwirtschaftlich gearbeitet. Hilfreich bei der Dokumentation der Stunden ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2012, Az.: 24 U 61/11 ). Dort heißt es:

„Die während des abgerechneten Zeitraums getätigten Arbeiten müssen konkret und in nachprüfbarer Weise dargelegt werden, wofür es jedoch genügt, wenn diese Arbeiten stichwortartig in verständlicher Weise niedergelegt werden.“

Zeitnahe Abrechnung schützt vor Überraschungen


Aufgelistet werden sollte deshalb immer detailliert: An welchem Datum, zu welcher Uhrzeit hat welcher Mitarbeiter welche stichwortartig konkretisierte Tätigkeit durchgeführt. Soweit dabei Zeichnungen bearbeitet wurden, sollten diese unbedingt mit einer Nummer näher bezeichnet werden. Außerdem empfiehlt die ARGE Baurecht Planern, zeitnah abzurechnen. Nur so merken sie, ob der Auftraggeber mit der Abrechnungsweise einverstanden ist und überhaupt zahlt. Außerdem lassen sich auf diese Weise größere Außenstände vermeiden. ■

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