Bei der Suche nach einer Berufshaftplicht für Energieberater oder Sachverständige stößt man neben der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure fast zwangsläufig auch auf Angebote zur Vermögensschadenhaftpflicht. Solche Produkte wirken auf Gutachter, Sachverständige und Energieberater aufgrund ihrer günstigen Tarife zunehmend attraktiv. Typische Schadenfälle in Form von Personen- und Sach- sowie Folgeschäden sind aber zumeist nur unzureichend abgedeckt.
Auch Sachverständigen-Organisationen suggerieren mit ihren Angeboten häufig nur scheinbare Sicherheit, berichtet Sascha Kopotsch von der CREATiVA Finanzmakler GmbH, Geschäftsfeld Ingenieurversicherungen, in der Ausgabe 05-2011 von TGA Fachplaner. Sein Unternehmen hat die Angebote Vermögensschadenshaftpflicht-basierter Versicherungsangebote genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass sie keinen umfassenden, sondern lediglich partiellen Versicherungsschutz bieten. Sach- und Personenschäden, beispielsweise durch Unterlassung, Beratungsfehler oder mangelhafte Hinweise, die ihre Ursache in der beruflichen Tätigkeit haben, sind dadurch nicht versichert. Gleiches gilt für die Folgeschäden aus diesen Schäden. Bei typischen Schadenfällen in der Tätigkeit von Energieberatern oder Sachverständigen besteht dann eventuell kein Versicherungsschutz – obwohl dies durch unklare Aussagen suggeriert wird. ■
Link zum vollständigen Artikel: Schadenrisiken richtig versichern mit weiterführendem Link zu Hinweisen für eine Risiko- oder Haftungsanalyse.
Auch Sachverständigen-Organisationen suggerieren mit ihren Angeboten häufig nur scheinbare Sicherheit, berichtet Sascha Kopotsch von der CREATiVA Finanzmakler GmbH, Geschäftsfeld Ingenieurversicherungen, in der Ausgabe 05-2011 von TGA Fachplaner. Sein Unternehmen hat die Angebote Vermögensschadenshaftpflicht-basierter Versicherungsangebote genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass sie keinen umfassenden, sondern lediglich partiellen Versicherungsschutz bieten. Sach- und Personenschäden, beispielsweise durch Unterlassung, Beratungsfehler oder mangelhafte Hinweise, die ihre Ursache in der beruflichen Tätigkeit haben, sind dadurch nicht versichert. Gleiches gilt für die Folgeschäden aus diesen Schäden. Bei typischen Schadenfällen in der Tätigkeit von Energieberatern oder Sachverständigen besteht dann eventuell kein Versicherungsschutz – obwohl dies durch unklare Aussagen suggeriert wird. ■
Link zum vollständigen Artikel: Schadenrisiken richtig versichern mit weiterführendem Link zu Hinweisen für eine Risiko- oder Haftungsanalyse.